Das Wort Bin Ich

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Volksbibel 2000 :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 14 -

Das Ritual zur Reinigung von geheilten Aussätzigen

(Matthäus 8,1-4; Markus 1,40-45; Lukas 5,12-16)
1
Ferner gab der Herr dem Mose folgende Weisung:
2
"Für den Aussätzigen gelten am Tag, an dem er für rein erklärt wird, diese Vorschriften: Er soll vor den Priester gebracht werden,
3
und zwar muß der Priester vor das Lager hinausgehen. Findet dann der Priester bei der Untersuchung, daß die vom Aussatz befallene Stelle ausgeheilt ist,
4
so ordne der Priester an, daß man für den, der als rein erklärt werden soll, zwei lebende reine Vögel, etwas Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop hole.
5
Sodann gebe der Priester die Weisung, den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit frischem Wasser zu schlachten.
6
Er nehme dann den anderen lebenden Vogel und das Zedernholz, die Karmesinfäden und den Ysop und tauche dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde.
7
Alsdann besprenge er den, der vom Aussatz rein erklärt werden soll, siebenmal und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er ins freie Feld fliegen.
8
Hierauf muß der, welcher sich reinigen läßt, seine Kleider waschen, sein gesamtes Haar abscheren und sich baden; so wird er rein. Darnach darf er ins Lager gehen, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
9
Am siebten Tag soll er nochmals sein gesamtes Haar scheren, Kopf, Bart und Augenbrauen; alle seine Haare soll er abscheren, seine Kleider waschen und sich baden; so wird er rein.
10
Er nehme dann am achten Tag zwei fehlerlose männliche Lämmer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm sowie als Speiseopfer drei Zehntel Efa Feinmehl, das mit Öl angerührt ist, und ein Log Öl.
11
Der Priester aber, der die Reinigung vollzieht, soll den, der sich reinigen läßt, und jene Gaben vor den Herrn an den Eingang des Offenbarungszeltes stellen.
12
Dann nehme der Priester das eine Lamm, bringe es als Schuldopfer mit dem Log Öl dar und vollziehe mit beiden den Darbringungsritus vor dem Herrn.
13
Hierauf schlachte er das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer dem Priester gehören: es ist hochheilig.
14
Nun nehme der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers. Dies streiche der Priester dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.
15
Dann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es in seine - des Priesters - linke Hand,
16
tauche dann seinen rechten Finger in das Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem Herrn.
17
Von dem übrigen Öl aber, das in seiner Hand ist, streiche der Priester dem, der sich reinigen läßt, etwas an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, die er mit dem Blut des Schuldopfers bestrichen hat.
18
Was dann von dem Öl in der Hand es Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen läßt auf den Kopf, damit ihm so der Priester Sühne vor dem Herrn erwirke.
19
Hierauf richte der Priester das Sündopfer her und erwirke dadurch für den, der sich reinigen läßt, Sühne wegen seiner Unreinheit. Danach schlachte er das Brandopfer.
20
Dann bringe der Priester das Brand- und Speiseopfer auf dem Altar dar. Wenn der Priester ihm so Sühne erwirkt hat, ist er rein.
21
Wenn er aber arm ist und es nicht zu leisten vermag, so nehme er ein Lamm als Schuldopfer, damit der Darbringungsritus vollzogen und ihm Sühne erwirkt werde, ferner ein Zehntel Efa Feinmehl, mit Öl angerührt, zum Speiseopfer und ein Log Öl,
22
weiter zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben - was er zu leisten vermag -, damit die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer diene.
23
Er bringe sie am achten Tag nach seiner Reinigung zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den Herrn.
24
Der Priester nehme dann das Schuldopferlamm sowie das Log Öl und vollziehe damit den Darbringungsritus.
25
Hierauf schlachte man das Schuldopferlamm, und der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.
26
Nun gieße der Priester etwas von dem Öl in seine - des Priesters - linke Hand.
27
Der Priester sprenge von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, mit seinem rechten Finger siebenmal vor dem Herrn.
28
Sodann streiche der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
29
Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen läßt, auf den Kopf, um ihm so vor dem Herrn Sühne zu erwirken.
30
Alsdann richte er eine von den Turteltauben oder den jungen Tauben her, die er zu leisten vermochte,
31
die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, samt dem Speiseopfer. So soll der Priester dem, der sich reinigen läßt, Sühne vor dem Herrn erwirken.
32
Das sind die Vorschriften betreffs dessen, der mit Aussatz behaftet ist und bei seiner Reinigung nicht das Geforderte aufbringen kann."

Das Gesetz von den aussätzigen Häusern

33
Hierauf redete der Herr mit Mose und Aaron also:
34
"Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum geben will, und ich in dem Land, das euch gehört, an ein Haus den Aussatz kommen lasse,
35
so soll der Hausbesitzer hingehen und es dem Priester anzeigen mit den Worten: Es zeigt sich an meinem Haus etwas, das wie Aussatz aussieht.
36
Dann ordne der Priester an, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester es betritt, um die schadhafte Stelle zu besichtigen, damit nicht alles, was im Haus sich befindet, als unrein bezeichnet werden muß. Dann erst soll der Priester zur Besichtigung in das Haus hineingehen.
37
Bemerkt er dann bei Besichtigung der aussatzverdächtigen Stellen, daß sich dieselben an den Wänden des Hauses in Gestalt von grünen oder rötlichen Grübchen zeigen, die tiefer liegend erscheinen als die Wand,
38
so gehe der Priester aus dem Haus hinaus vor die Haustür und verschließe das Haus sieben Tag lang.
39
Wenn der Priester dann am siebten Tag zurückkommt und bemerkt, daß die aussatzverdächtigen Stellen an den Wänden des Hauses sich erweitert haben,
40
so ordne der Priester an, daß man die Steine, an denen sich die aussatzverdächtigen Stellen zeigen, herausbreche und draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort werfe.
41
Dann kratze man das Haus im Inneren überall ab und schütte den abgekratzten Bewurf draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort.
42
Hierauf nehme man andere Steine und setze sie an Stelle der herausgenommenen Steine ein. Sodann nehme man anderen Lehm und bewerfe damit das Haus.
43
Wenn sich dann abermals aussatzverdächtige Stellen am Haus zeigen, nachdem man die Steine herausgerissen und das Haus abgekratzt und beworfen hat,
44
so komme der Priester wieder und nehme eine Untersuchung vor. Stellt sich heraus, daß die aussatzverdächtigen Stellen sich weiter verbreitet haben, so hat das Haus einen bösartigen Aussatz; es ist unrein.
45
Man soll deshalb das Haus mit seinen Steinen, Balken und allem Hausbewurf niederlegen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort schaffen.
46
Wer aber das Haus betritt, solange es verschlossen ist, soll bis zum Abend als unrein gelten.
47
Wer im Haus schläft, muß seine Kleider waschen, auch wer im Haus ißt, muß seine Kleider waschen.
48
Geht aber der Priester in das Haus hinein und bemerkt er, daß die aussatzverdächtigen Stellen, nachdem man das Haus beworfen hat, nicht weiter um sich gegriffen haben, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn der Schaden ist geheilt.
49
Er nehme zur Entsündigung des Hauses zwei Vögel, ferner Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop.
50
Dann schlachte er den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit frischem Wasser.
51
Er nehme das Zedernholz, den Ysop, die Karmesinfäden und den lebenden Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels sowie in das frische Wasser und besprenge damit siebenmal das Haus.
52
So entsündige er das Haus mit dem Blut des Vogels und dem frischen Wasser sowie mit dem lebenden Vogel und dem Zedernholz, mit dem Ysop und den Karmesinfäden.
53
Den lebenden Vogel aber lasse er vor der Stadt ins freie Feld fliegen und schaffe so dem Haus Sühnung; dann ist es rein.
54
So lauten die Bestimmungen über die verschiedenen Arten des Aussatzes und des Grindes,
55
ferner des Aussatzes an Kleidern und Häusern,
56
der Hautmale, des Schorfes und der weißen Flecken.
57
Sie sollen darüber belehren, wann etwas rein oder unrein ist. Dies sind die Bestimmungen über den Aussatz."

Das Ritual zur Reinigung von geheilten Aussätzigen

(Matthäus 8,1-4; Markus 1,40-45; Lukas 5,12-16)
1
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2
Das ist die zu beobachtende Weise, wenn ein Aussätziger gereinigt werden soll: Man soll ihn zum Priester führen,
3
dieser soll aus dem Lager hinausgehen; und wenn er findet, dass der Aussatz geheilt ist,
4
soll er dem, der gereinigt wird, befehlen, zwei lebende Sperlinge, die man essen darf, und Zedernholz, Karmosinwolle, und Ysop für sich darzubringen;
5
Sodann soll er ihn einen von den Sperlingen in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser schlachten lassen;
6
den andern aber, den Lebenden, soll er samt dem Zedernholz und dem Karmosin und Ysop in das Blut des geschlachteten Sperlings tauchen,
7
und alsdann den zu Reinigenden damit sieben Mal besprengen, damit er gesetzlich rein werde; den lebenden Sperling aber soll er freilassen, dass er in´s Weite wegfliege.
8
Und nachdem der Mensch seine Kleider gewaschen, soll er alle Haare an seinem Leibe abscheren und sich baden, und so gereinigt soll er in das Lager treten, nur dass er noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleibe,
9
und am siebenten Tage soll er sein Haupthaar, den Bart, die Augenbrauen, und die Haare des ganzen Körpers abscheren. Und nachdem er nochmals die Kleider und den Leib gewaschen hat,
10
soll er am achten Tage zwei fehlerfreie Lämmer und ein einjähriges fehlerloses Schaf nehmen, und drei Zehntel seines Mehl zum Speiseopfer, mit Öl angemacht, und ein Sechstel Öl besonders.
11
Und der Priester, der den Menschen reinigt, soll ihn samt allem diesem vor dem Herrn an der Türe des Zeltes des Zeugnisses darstellen.
12
und das eine Lamm nehmen, und es als Schuldopfer darbringen, samt dem Sechstel Öl; und wenn er alles vor dem Herrn dargebracht,
13
soll er das Lamm da schlachten, wo man das Sündopfer und das Brandopfer zu schlachten pflegt, das ist an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig.
14
Sodann soll der Priester von dem Blute des Opfertieres, welches als Schuldopfer geschlachtet wurde, etwas nehmen und dem, der sich reinigen lässt, auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen der rechten Hand und die rechte große Zehe streichen;
15
und er soll etwas von dem Sechstel Öl in seine linke Hand gießen,
16
und seinen rechten Finger darein tauchen, und siebenmal vor dem Herrn sprengen.
17
Von dem übrigen Öl in seiner linken Hand aber soll er dem, der sich reinigen lässt, etwas auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und die rechte große Zehe streichen, und auf das Blut, welches vom Schuldopfer geflossen ist,
18
und auf sein Haupt.
19
Hierauf soll er für ihn vor dem Herrn beten und das Sündopfer bereiten; alsdann das Brandopfer schlachten,
20
und soll es samt den dazu gehörigen Opfern auf den Altar legen, und so wird der Mensch gesetzlich rein werden.
21
Ist er aber arm, und kann seine Hand das Erwähnte nicht erschwingen, so soll er ein Lamm zum Schuldopfer nehmen, damit der Priester für ihn bete, und ein Zehntel feines Mehl, mit Öl angemacht, zum Speiseopfer, und ein Sechstel Öl,
22
ferner zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, von denen die eine zum Sündopfer, und die andere zum Brandopfer bestimmt sei.
23
Und diese soll er am achten Tage seiner Reinigung dem Priester zum Eingange des Zeltes des Zeugnisses vor den Herrn bringen.
24
Und der Priester soll das Lamm für das Schuldopfer samt dem Sechstel Öl nehmen und beide zugleich erheben;
25
alsdann soll er das Lamm schlachten und von seinem Blute etwas auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich reinigen lässt, und auf den Daumen seiner rechten Hand und seine rechte große Zehe streichen,
26
etwas vom Öl aber in seine linke Hand gießen,
27
den Finger der rechten Hand hineintauchen, und siebenmal vor dem Herrn sprengen.
28
Sodann soll er dem, der sich reinigen lässt, das rechte Ohrläppchen, und den Daumen seiner rechten Hand und die rechte große Zehe an der Stelle berühren, wo das für die Schuld vergossene Blut ist.
29
Den übrigen Teil des Öles aber, der in der linken Hand ist, soll er auf das Haupt des Gereinigten ausschütten, damit er den Herrn für ihn versöhne;
30
und sodann die eine Turteltaube oder die eine junge Taube darbringen.
31
die eine als Schuldopfer, und die andere als Brandopfer, zugleich mit den zugehörigen Opfern.
32
Dies ist das Opfer des Aussätzigen, der nicht alles zu seiner Reinigung haben kann.

Das Gesetz von den aussätzigen Häusern

33
Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:
34
Wenn ihr in das Land Chanaan, das ich euch zum Besitz geben werde, gekommen seid und die Plage des Aussatzes sich an einem Hause zeigt,
35
so soll der, dem das Haus gehört, hingehen, und es dem Priester anzeigen, und sagen: Es scheint mir, als sei die Plage des Aussatzes an meinem Hause.
36
So soll der Priester dann anordnen, dass man alles aus dem Hause heraustrage, bevor er hineingeht, und zusieht ob es aussätzig ist, damit nicht alles, was im Hause ist, unrein werde. Alsdann soll er hineingehen, um den Aussatz des Hauses zu besichtigen.
37
Und wenn er an den Wänden desselben etwas wie Vertiefungen sieht, durch Blässe oder Röte entstellt, und tiefer liegend als die übrige Fläche,
38
so soll er zur Türe des Hauses herausgehen und es sogleich auf sieben Tage verschließen.
39
Am siebenten Tage soll er zurückkommen und es besichtigen. Findet er, dass der Aussatz um sich gegriffen hat,
40
so soll er befehlen, die Steine, an denen der Aussatz ist, auszubrechen und sie draußen vor der Stadt an einem unreinen Ort zu werfen,
41
das Haus selbst aber innen ringsherum abzuschaben und den abgeschabten Staub außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort zu schütten,
42
und andere Steine an die Stelle der herausgenommenen zu setzen, und das Haus mit anderem Lehme zu bestreichen.
43
Wenn aber dann, nachdem die Steine herausgenommen, und der Staub abgeschabt worden, und anderer Lehm angeworfen worden ist,
44
der Priester hineinkommt und sieht, dass der Aussatz wiedergekommen ist und die Wände mit Flecken besät sind, so ist dies beharrlicher Aussatz und das Haus ist unrein.
45
Man soll es alsbald abbrechen und seine Steine, sein Holz, und allen Staub außerhalb der Stadt an einem unreinen Ort werfen.
46
Wer das Haus betritt, wenn es geschlossen ist, soll unrein sein bis zum Abend;
47
und wer in demselben schläft oder etwas ißt, soll seine Kleider waschen.
48
Wenn aber der Priester hineinkommt und sieht, dass der Aussatz nicht im Hause um sich gegriffen hat, nachdem es von neuem beworfen worden ist, so soll er es für rein erklären, da es von seinem Schaden geheilt ist.
49
Sodann soll er zu dessen Reinigung zwei Sperlinge, Zedernholz, Karmosinwolle und Ysop nehmen;
50
und nachdem er einen Sperling in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser geschlachtet hat,
51
soll er das Zedernholz, den Ysop, die Karmosinwolle, und den lebenden Sperling nehmen, und alles in das Blut des geschlachteten Sperlings und in das fließende Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen.
52
Und so soll er es mit dem Blute des Sperlings und mit dem fließenden Wasser, dem lebenden Sperling, dem Zedernholz, dem Ysop, und dem Karmosin reinigen.
53
Endlich lasse er den Sperling in´s Feld frei fliegen und bete für das Haus, und es soll alsdann gesetzlich rein sein.
54
Dies sind die Vorschriften über die verschiedenen Arten von Aussatz und Grind,
55
den Aussatz an Kleidern und Häusern,
56
an Narben, an ausbrechenden Blattern, an glänzenden Flecken, und nach verschieden aussehender und geänderter Färbung.
57
damit man wissen könne, wann etwas rein oder unrein ist.