Das Wort Bin Ich

Der Prophet Hesekiel (Ezechiel)

Elberfelder Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 45 -

Der heilige Bezirk

1
Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges(a) vom Lande: die Länge fünfundzwanzigtausend Ruten lang, und die Breite zwanzigtausend(b); dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum.
2
Davon sollen zum Heiligtum(c) gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum.
3
Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von fünfundzwanzigtausend und eine Breite von zehntausend; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein.
4
Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum.
5
Und fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite soll den Leviten, den Dienern des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen(d).

Die Eigenschaften der Stadt und des Fürsten

6
Und als Eigentum der Stadt sollt ihr fünftausend in die Breite und fünfundzwanzigtausend in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören.
7
Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach(e) gleichlaufend einem der Stammteile, welche von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.
8
Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen(f).

Die Gesetze für den Fürsten

9
So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova.
(5. Mose 25,13-16; Sprüche 11,1-3)
10
Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben.
11
Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein.
12
Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein.
13
Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein Sechstel Epha vom Homer Weizen und ein Sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben;
14
und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein Zehntel Bath vom Kor(g), von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer;
15
und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel - : zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova.
16
Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein.
17
Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen(h) und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten(i) des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel.

Die Einhaltung der Feste

18
So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen.
19
Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs.
20
Und ebenso sollst du tun am siebenten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus.
21
Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden.
22
Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern.
23
Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer.
24
Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.
25
Im siebenten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste(j), soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles.

Fußnoten

(a)45:1 O. Geheiligtes; so auch V. 4
(b)45:1 So nach der alexandr. Übersetzung. Im hebr. Text steht: zehntausend. (Vergl. zu dieser Stelle Kap. 48)
(c)45:2 Eig. zum Heiligen
(d)45:5 Im hebr. Text steht: zum Eigentum, zwanzig Zellen. And. l.: mit geringerer Verändung als oben: als Tore zum Wohnen
(e)45:7 d.h. eigentlich der Breite nach, da es die Schmalseite ist; aber hier und in Kap. 48 bedeutet der Ausdruck „Länge“ stets die von Osten nach Westen sich erstreckende Seite. S. Die Anm. zu Kap. 48,21
(f)45:8 Eig. geben
(g)45:14 Kor ist eine spätere Benennung für Homer
(h)45:17 Das hebr. Wort bezeichnet nur die großen Jahresfeste
(i)45:17 S. die Anm. zu Kap. 36,38
(j)45:25 d.i. am Laubhüttenfeste

Der heilige Bezirk

1
Wenn ihr das Land durch das Los zu verteilen beginnt, sollt ihr als Erstlinge dem Herrn eine geheiligte Gabe vom Lande absondern, fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite, es soll geheiligt sein in seinem ganzen Umfange ringsum.
2
Von diesem ganzen Teile soll zu dem Heiligtum ein Geviert gehören, fünfhundert Ellen an jeder Seite, und ein freier Platz von fünfzig Ellen soll denselben umgeben.
3
Von diesem Maße sollst du einen Raum von fünfundzwanzigtausend Länge und zehntausend Breite ausmessen und darin soll der Tempel und das Allerheiligste sich befinden.
4
Die geheiligte Gabe vom Lande gehöre den Priestern, den Dienern am Heiligtume, die zum Dienste des Herrn hinzutreten; sie soll ihnen als Raum zu Häusern dienen und für das hehre Heiligtum.
5
Ebenso sollen fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite für die Leviten bestimmt sein, die im Hause den Dienst üben, und zwanzig Kammern sollen ihnen als Besitz gehören.

Die Eigenschaften der Stadt und des Fürsten

6
Zum Eigentum der Stadt sollt ihr einen Platz von fünftausend in der Breite und fünfundzwanzigtausend in der Länge bestimmen, entsprechend dem abgesonderten Heiligtum; es gehöre dem ganzen Hause Israel.
7
Für den Fürsten aber sollt ihr auch zu beiden Seiten des für das Heiligtum abgesonderten Raumes und an dem Besitzteile der Stadt, einen Raum anweisen, an der Westseite nach Westen hin und an der Ostseite nach Osten hin; der Länge nach also reiche dieser Raum längs eines jeden Anteils von der westlichen bis zur östlichen Grenze.
8
Dies soll ihm vom Lande als Besitztum in Israel gehören und nicht sollen die Fürsten hinfort mehr mein Volk berauben, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen belassen.

Die Gesetze für den Fürsten

9
So spricht der Herr, Gott: Lasset es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Lasset ab von Bedrückung und Raub, übet Recht und Gerechtigkeit und sondert euer Gebiet von meinem Volke ab, spricht der Herr, Gott.
(5. Mose 25,13-16; Sprüche 11,1-3)
10
Rechte Waage, rechtes Epha und rechtes Bat sollt ihr haben.
11
Epha und Bat sollen gleich und von einem Maß sein, so dass ein Bat den zehnten Teil eines Kor fasst und ein Epha auch den zehnten Teil eines Kor; nach dem Maße des Kor soll die Bestimmung ihres Maßes sich richten.
12
Der Sekel soll zwanzig Heller betragen; zwanzig Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel machen eine Mine.
13
Diese aber sind die Erstlinge, welche ihr abgeben sollt: Den sechsten Teil eines Epha von einem Kor Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Kor Gerste.
14
Das Maß für das Öl sei ein Bat Öl. Das Bat ist der zehnte Teil von einem Kor, denn zehn Bat machen ein Kor, weil zehn Bat ein Kor voll machen.
15
Aus einer Herde von je zweihundert, von denen, die Israel für die Speiseopfer, für die Brandopfer, für die Friedopfer und zum Sühnopfer für dich weidet, nehme man einen Widder, spricht der Herr, Gott.
16
Das ganze Volk im Lande soll gehalten sein, diese Erstlinge dem Fürsten in Israel darzubringen.
17
Dem Fürsten aber soll es obliegen, die Brand-. Speise- und Trankopfer für die Festtage, Neumonde und Sabbate und für alle Festtage des Hauses Israel herbeizuschaffen, er soll die Sünd-, Brand- und Friedopfer zur Sühne für das Haus Israel besorgen.

Die Einhaltung der Feste

18
So spricht der Herr, Gott: Am ersten Tage des ersten Monats nimm einen fehllosen Stier von der Herde und entsühne damit das Heiligtum.
19
Und der Priester nehme etwas vom Blute des Sündopfers und sprenge es an die Pfosten des Hauses, an die vier Ecken der Umfriedung des Altares und an die Pfosten am Tore des innen Vorhofes.
20
Und ebenso tue am siebten des Monats für jeden, der sich aus Unwissenheit oder Irrtum verfehlt hat, und so sollst du das Haus entsündigen.
21
Im ersten Monate, am vierzehnten Tage des Monats, sollt ihr das Osterfest feiern, sieben Tage lang soll man ungesäuertes Brot essen.
22
Und der Fürst soll an jenem Tage für sich und das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darbringen.
23
An den sieben Tagen des Festes aber soll er täglich sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehl sind, dem Herrn zum Brandopfer und alle Tage einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen.
24
Als Speiseopfer soll er ein Epha zu jedem Stiere und ein Epha zu jedem Widder und zu jedem Epha ein Hin Öl darbringen.
25
Im siebten Monate, am fünfzehnten Tage des Monats, am Laubhüttenfeste soll er das gleiche, wie oben gesagt ward, sieben Tage lang tun, sowohl was Sündopfer wie Brandopfer, Speiseopfer und das Öl betrifft.