Das Wort Bin Ich

Der Prophet Hesekiel (Ezechiel)

Elberfelder Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 44 -

Das Osttor und der Fürst

1
Und er führte mich zurück des Weges zum äußeren Tore des Heiligtums, welches gegen Osten sah; und es war verschlossen.
2
Und Jehova sprach zu mir: Dieses Tor soll verschlossen sein; es soll nicht geöffnet werden, und niemand soll durch dasselbe eingehen; weil Jehova, der Gott Israels, durch dasselbe eingezogen ist,(a) so soll es verschlossen sein.
3
Was den Fürsten betrifft, er, der Fürst, soll darin sitzen, um zu essen(b) vor Jehova; auf dem Wege der Torhalle soll er hineingehen, und auf demselben(c) Wege soll er hinausgehen.

Die zum Tempel Zugelassenen

4
Und er brachte mich auf dem Wege des Nordtores vor das Haus; und ich sah: und siehe, die Herrlichkeit Jehovas erfüllte das Haus Jehovas; und ich fiel nieder auf mein Angesicht.
5
Und Jehova sprach zu mir: Menschensohn, richte dein Herz darauf, und sieh mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren alles was ich mit dir rede betreffs aller Satzungen des Hauses Jehovas und betreffs aller seiner Gesetze; und richte dein Herz auf den Eingang des Hauses samt allen Ausgängen des Heiligtums.
6
Und sprich zu den Widerspenstigen, zu dem Hause Israel: So spricht der Herr, Jehova: Laßt es genug sein an allen euren Greueln, Haus Israel!
7
indem ihr Söhne der Fremde, unbeschnitten am Herzen und unbeschnitten am Fleische, hineinführtet, um in meinem Heiligtum zu sein, mein Haus(d) zu entweihen, wenn ihr meine Speise(e), Fett und Blut, darbrachtet, so daß sie meinen Bund brachen zu allen euren Greueln hinzu.
8
Und ihr habt der Hut meiner heiligen Dinge nicht gewartet, sondern habt sie(f) euch zu Wärtern meiner Hut gesetzt in meinem Heiligtum. -
9
So spricht der Herr, Jehova: Kein Sohn der Fremde, unbeschnitten am Herzen und unbeschnitten am Fleische, von allen Söhnen der Fremde, welche inmitten der Kinder Israel sind, soll in mein Heiligtum kommen.

Die Gesetze für die Priester

10
Wahrlich, die Leviten, die sich von mir entfernt haben bei der Verirrung Israels, welches von mir abgeirrt ist, seinen Götzen nach, sie sollen ihre Missetat(g) tragen;
11
aber sie sollen in meinem Heiligtum Diener sein, als Wachen an den Toren des Hauses und als Diener des Hauses; sie sollen das Brandopfer und das Schlachtopfer für das Volk schlachten, und sie sollen vor ihnen stehen, um ihnen zu dienen.
12
Weil sie ihnen vor ihren Götzen gedient haben und dem Hause Israel ein Anstoß zur Verschuldung gewesen sind, darum habe ich meine Hand wider sie erhoben(h), spricht der Herr, Jehova, daß sie ihre Missetat tragen sollen.
13
Und sie sollen mir nicht nahen, um mir den Priesterdienst auszuüben, und um allen meinen heiligen Dingen, den hochheiligen, zu nahen; sondern sie sollen ihre Schmach und ihre Greuel tragen, die sie verübt haben.
14
Und ich werde sie zu Wärtern der Hut des Hauses machen, für(i) all seinen Dienst und für(j) alles was darin verrichtet wird.
15
Aber die Priester, die Leviten, die Söhne Zadoks(k), welche der Hut meines Heiligtums gewartet haben, als die Kinder Israel von mir abirrten, sie sollen mir nahen, um mir zu dienen, und sollen vor mir stehen, um mir das Fett und das Blut darzubringen, spricht der Herr, Jehova.
16
Sie sollen in mein Heiligtum kommen, und sie sollen meinem Tische(l) nahen, um mir zu dienen, und sollen meiner Hut warten. -
17
Und es soll geschehen, wenn sie zu den Toren des inneren Vorhofs eingehen, sollen sie leinene Kleider anziehen; aber Wolle soll nicht auf sie kommen, wenn sie in den Toren des inneren Vorhofs und gegen das Haus hin dienen.
18
Leinene Kopfbunde sollen auf ihrem Haupte sein, und leinene Beinkleider an ihren Lenden; sie sollen sich nicht in Schweiß(m) gürten.
19
Und wenn sie in den äußeren Vorhof hinausgehen, in den äußeren Vorhof zum Volke, so sollen sie ihre Kleider, in welchen sie gedient haben, ausziehen und in die heiligen Zellen niederlegen, und sollen andere Kleider anziehen, damit sie nicht das Volk mit ihren Kleidern heiligen.
20
Und sie sollen weder ihr Haupt kahl scheren, noch auch das Haar frei wachsen lassen; sie sollen ihr Haupthaar schneiden.
21
Und kein Priester soll Wein trinken, wenn sie in den inneren Vorhof gehen.
22
Und eine Witwe und eine Verstoßene sollen sie sich nicht zu Weibern nehmen; sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel und die Witwe, welche von einem Priester Witwe geworden ist, mögen sie nehmen.
23
Und sie sollen mein Volk den Unterschied lehren zwischen Heiligem und Unheiligem, und sollen ihm den Unterschied kundtun zwischen Unreinem und Reinem.
24
Und über Streitsachen sollen sie zum Gericht dastehen, nach meinen Rechten sollen sie richten; und sie sollen meine Gesetze und meine Satzungen bei allen meinen Festen beobachten und meine Sabbathe heiligen.
25
Und keiner soll zu dem Leichnam eines Menschen gehen, daß er unrein werde; nur allein wegen Vater und Mutter, und wegen Sohn und Tochter, wegen eines Bruders und wegen einer Schwester, die keines Mannes gewesen ist, dürfen sie sich verunreinigen.
26
Und nach seiner Reinigung soll man ihm sieben Tage zählen;
27
und an dem Tage, da er in das Heiligtum, in den inneren Vorhof, hineingeht, um im Heiligtum zu dienen, soll er sein Sündopfer darbringen, spricht der Herr, Jehova. -
28
Und dies soll ihr Erbteil sein: ich bin ihr Erbteil(n); und ihr sollt ihnen kein Besitztum in Israel geben: ich bin ihr Besitztum.
29
Das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, die sollen sie essen; und alles Verbannte(o) in Israel soll ihnen gehören.
30
Und das Erste aller Erstlinge von allem, und alle Hebopfer(p) von allem, von allen euren Hebopfern sollen den Priestern gehören; und die Erstlinge eures Schrotmehls sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf deinem Hause ruhe.
31
Kein Aas noch Zerrissenes vom Gevögel und vom Vieh sollen die Priester essen.

Fußnoten

(a)44:2 Vergl. Kap. 43,2.4
(b)44:3 d.h. um eine Opfermahlzeit zu halten. (Vergl. 2. Mose 18,12)
(c)44:3 W. ihrem
(d)44:7 W. es, mein Haus
(e)44:7 W. mein Brot
(f)44:8 näml. die Fremden (V. 7)
(g)44:10 O. ihre Ungerechtigkeit, Schuld; so auch nachher
(h)44:12 d.h. zum Schwure
(i)44:14 O. nach, gemäß
(j)44:14 O. nach, gemäß
(k)44:15 Vergl. 2. Sam. 15,24 usw.; 1. Kön. 1,32 usw.; 2,26.27.35
(l)44:16 Vergl. Kap. 41,22
(m)44:18 d.h. in etwas, das Schweiß hervorbringt
(n)44:28 Eig. Und es soll ihnen zum Erbteil sein, daß ich ihr Erbteil bin
(o)44:29 Vergl. 4. Mose 18,14
(p)44:30 Hier, wie öfters, in dem allgem. Sinne von Gaben, Schenkungen

Das Osttor und der Fürst

1
Hierauf führte mich der Mann wieder zu dem äußern Tore des Heiligtums, das nach Morgen zu liegt, dieses aber war geschlossen.
2
Da sprach der Herr zu mir: Dies Tor soll verschlossen bleiben, es wird nicht geöffnet werden und niemand soll durch dasselbe eintreten; denn der Herr, der Gott Israels, ist durch dasselbe eingezogen und darum soll es geschlossen bleiben
3
selbst für den Fürsten. Doch mag der Fürst sich in dem Raum niederlassen, um Brot zu genießen vor dem Herrn; durch die Torhalle trete er ein und auf demselben Wege gehe er wieder hinaus.

Die zum Tempel Zugelassenen

4
Darauf führte er mich durch das Nordtor vor das Haus; da schaute ich, und siehe, die Herrlichkeit des Herrn erfüllte das Haus und ich fiel auf mein Angesicht.
5
Der Herr aber sprach zu mir: Menschensohn! nimm wohl in acht und sieh mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren auf alles, was ich dir nun über alle Satzungen des Hauses des Herrn und über alle für dasselbe geltenden Vorschriften sage, und habe wohl acht auf die Wege zum Tempel, sowie auf alle Ausgänge des Heiligtums.
6
Und sprich zu dem Hause Israel, das mich zum Zorne reizt: So spricht der Herr, Gott: Lasset es euch einmal genug sein an all euren Freveltaten, Haus Israel!
7
da ihr Fremde unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches hineingeführt habt, dass sie in meinem Heiligtume waren und mein Haus befleckten; und wenn ihr mein Brot, Fett und Blut darbrachtet, habt ihr meinen Bund gebrochen und alle eure Frevel.
8
Ihr habt die Vorschriften über meine Heiligtum nicht gehalten, sondern habt zur Besorgung meines Dienstes in meinem Heiligtume Wächter bestellt nach eurem Gutdünken.
9
So spricht der Herr, Gott: Kein Fremdling, unbeschnitten an Herzen und unbeschnitten am Fleische, soll in mein Heiligtum eintreten, kein Fremdling, der inmitten der Söhne Israels weilt.

Die Gesetze für die Priester

10
Jene Leviten aber, welche sich weit von mir entfernten, als die Söhne Israels abfielen, und fern von mir ihren Götzenbildern nachirrten und darum ihre Missetat büßen müssen,
11
sie sollen bei meinem Heiligtum Türhüter und Pförtner und Diener im Hause sein; die Brand- und Schlachtopfer des Volkes sollen sie schlachten und sollen bereit sein, um ihnen zu dienen.
12
Dafür, dass sie ihnen vor ihren Götzen gedient haben und so dem Hause Israel Anstoß zur Sünde geworden sind, deshalb habe ich meine Hand wider sie erhoben, spricht der Herr, Gott, und sie sollen ihre Schuld tragen
13
und sollen mir nicht nahen, um mir als Priester zu deinen, noch in mein gesamtes Heiligtum treten, in die Nähe des Allerheiligsten, sondern sollen ihre Schande und ihre Frevel tragen, die sie verübt haben.
14
Und ich will sie zu Pförtnern am Hause machen, zu allen Diensten desselben, zu allem, was in demselben zu tun ist.
15
Diejenigen Priester aber aus dem Stamme Levi und der Familie Sadok, welche die Vorschrift für mein Heiligtum beobachtet haben, als die Söhne Israel von mir abirrten, diese sollen mir nahen, um mir zu dienen; und sie sollen vor meinem Angesichte stehen, um mir Fett und Blut darzubringen, spricht der Herr, Gott.
16
Sie sollen in mein Heiligtum eintreten und sich meinem Tische nahen, um mir zu dienen und meine Vorschriften zu beobachten.
17
Und wenn sie durch die Tore des innern Vorhofs eintreten, sollen sie linnene Kleider anziehen und nichts Wollenes soll auf ihren Leib kommen, wenn sie an den Toren des innern Vorhofs und im Innern den Dienst üben.
18
Sie sollen linnenen Kopfschmuck auf ihren Häuptern haben und linnene Unterkleider um ihre Lenden tragen und sollen sich nicht so gürten, dass sie schwitzen.
19
Und wenn sie in den äußern Vorhof zum Volke heraustreten, sollen sie ihre Gewänder ausziehen, in denen sie den Dienst verrichtet haben, und dieselben in der Kammer des Heiligtums niederlegen und sollen andere Kleider anlegen und das Volk nicht durch ihre Gewänder heiligen.
20
Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren und sich das Haar wachsen lassen, sondern das gesamte Haupthaar stutzen.
21
Kein Priester soll Wein trinken, wenn er den innern Vorhof betritt.
22
Auch sollen sie weder eine Witwe noch eine Geschiedene zum Weibe nehmen, sondern nur Jungfrauen aus der Nachkommenschaft des Hauses Israel, aber die von einem Priester hinterlassene Witwe dürfen sie nehmen.
23
Und sie sollen meinem Volke Weisung geben über den Unterschied zwischen dem Heiligen und Unheiligen und es den Unterschied lehren zwischen dem Reinen und Unreinen.
24
Wenn Streithändel vorkommen, sollen sie nach meinen Satzungen auftreten und richten, meine Gesetze und meine Gebote sollen sie an allen meinen Festtagen beobachten und meine Sabbate heilig halten.
25
Zu einem Leichname sollen sie nicht hingehen, damit sie nicht verunreinigt werden, außer es wäre Vater oder Mutter oder Sohn oder Tochter oder Bruder oder eine Schwester, welche noch keinen Mann gehabt; an diesen dürfen sie sich verunreinigen.
26
Und wenn ein solcher wieder gereinigt ist, soll man ihm sieben Tage zählen.
27
Und an dem Tage, an dem er wieder in das Heiligtum geht, in den innern Vorhof tritt, um mir im Heiligtume zu dienen, soll er ein Sündopfer für sich darbringen, spricht der Herr, Gott.
28
Auch sollen sie keinen Erbbesitz haben, denn ich bin ihr Erbteil, und ihr sollt ihnen kein Besitztum in Israel geben, denn ich bin ihr Besitztum.
29
Die Schlachtopfer, die Sünd- und Schuldopfer sollen sie essen und alles, was in Israel gelobt wird, soll ihnen gehören.
30
Und die Erstlinge aller Ersterzeugten und alle Trankopfer von allem, was dargebracht wird, sollen den Priestern gehören; auch die Erstlinge von euren Speisen sollt ihr dem Priester geben, damit er auf dein Haus Segen herabbringe.
31
Nichts Gefallenes oder von Tieren Zerrissenes, unter Vögeln oder Vierfüßlern, sollen die Priester essen.