Gesetze der Reinigung
1
Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:
2
Dies ist eine heilige Vorschrift über das Schlachtopfer, welche der Herr festgesetzt hat. Gebiete den Söhnen Israels, dass sie eine rote Kuh zu dir führen, die ausgewachsen, ohne Fehler ist, und noch kein Joch getragen hat;
3
diese sollt ihr Eleazar, dem Priester, übergeben, der sie aus dem Lager herausführen und vor aller Augen schlachten lassen soll.
4
Dann soll er den Finger in ihr Blut tauchen und gegen den Eingang des Zeltes hin siebenmal sprengen,
5
und die Kuh vor aller Augen verbrennen lassen; ebenso das Fell und das Fleisch, wie ihr Blut und ihr Unrat soll dem Feuer übergeben werden.
6
Sodann soll der Priester Zedernholz, Ysop, und doppelt gefärbten Karmosin in das Feuer werfen, von dem die Kuh verzehrt wird.
7
Hierauf soll er seine Kleider und seinen Leib waschen, und darnach erst darf er wieder in das Lager kommen und soll unrein sein bis zum Abend.
8
Aber auch der, welcher sie verbrannt hat, soll seine Kleider und seinen Leib waschen und unrein sein bis zum Abend.
9
Jemand aber, der rein ist, soll die Asche der Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie für die Gemeinde der Söhne Israels zum Reinigungswasser aufbewahrt werde; denn die Kuh ward als Sündopfer verbrannt.
10
Und der, welcher die Asche der Kuh hinweggetragen hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend. Das soll den Söhnen Israels und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnen, als eine heilige und ewig verpflichtende Satzung gelten.
11
Wer die Leiche eines Menschen berührt und deshalb sieben Tage unrein ist,
12
soll mit diesem Wasser am dritten und siebenten Tage besprengt werden, und so wird er rein werden. Wird er am dritten Tage nicht besprengt, so kann er am siebenten nicht rein werden.
13
Jeder, der den Leichnam eines verstorbenen Menschen berührt und mit diesem gemischten Wasser nicht besprengt ist, verunreinigt das Zelt des Herrn und wird ausgetilgt werden aus Israel; denn weil er nicht mit dem Wasser der Versöhnung besprengt ward, wird er unrein sein und seine Unreinigkeit ihm anhaften.
14
Das ist die Bestimmung betreffs eines Menschen, der in einem Zelte stirbt: Alle, die in dieses Zelt eintreten, und alle Gerätschaften, welche in demselben sind, sollen sieben Tage unrein sein.
15
Ein Gefäß, das keinen Deckel hat und oben nicht zugebunden ist, soll unrein sein.
16
Wer auf dem Felde den Leichnam eines ermordeten oder gestorbenen Menschen, oder sein Gebein, oder sein Grab berührt, soll sieben Tage unrein sein.
17
Und man soll etwas von der Asche des verbrannten Sündopfers nehmen und fließendes Wasser in ein Gefäß darüber gießen.
18
Sodann soll jemand, der rein ist, Ysop in das Wasser tauchen und das ganze Zelt, und alles Geräte, und die Menschen, die mit solcher Unreinigkeit befleckt sind, damit besprengen.
19
Und so soll ein Reiner den Unreinen am dritten und siebenten Tage besprengen. Und wenn er am siebenten Tage entsündigt ist, soll er sich und seine Kleider waschen und unrein bleiben bis zum Abend.
20
Wer aber auf solche Weise nicht entsündigt ist, soll weggetilgt werden aus der Mitte der Gemeinde, weil er das Heiligtum des Herrn verunreinigt hat und mit dem Wasser der Reinigung nicht besprengt worden ist.
21
Das soll eine ewig geltende Vorschrift sein. Auch der, welcher das Wasser sprengt, soll seine Kleider waschen: Jeder, der das Entsündigungswasser berührt, soll unrein sein bis zum Abend.
22
Alles, was ein Unreiner anrührt, macht er unrein; und wer etwas davon berührt, soll unrein sein bis zum Abend.