Das Gesetz vom Schuldopfer
(3. Mose 5,14-19; 3. Mose 6,1-7)
1
Und dies sind die Vorschriften des Schuldopfers: Es ist hochheilig;
2
darum soll da, wo das Brandopfer geschlachtet werden wird, auch das Schuldopfer geschlachtet werden; das Blut desselben soll rings um den Altar gegossen werden.
3
Man soll davon den Schwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, opfern;
4
beide Nieren, und das Fett, das an den Weichen liegt, und das Netz der Leber mit den Nieren.
5
Und der Priester soll es auf dem Altare verbrennen; es ist ein dem Herrn für die Schuld dargebrachtes Feueropfer.
6
Jeder männliche Abkömmling aus priesterlichem Geschlechte soll von diesem Fleische an heiliger Stätte essen, weil es hochheilig ist.
7
Wie das Sündopfer, so wird auch das Schuldopfer dargebracht; für beide Opfer soll die gleiche Vorschrift gelten. Dem Priester, der sie opfert, sollen sie gehören.
8
Der Priester, welcher das Brandopfer darbringt, soll das Fell desselben erhalten.
9
Und jedes Speiseopfer von feinem Mehl, das im Ofen gebacken wird, sowie alles, was auf dem Roste oder in der Pfanne bereitet wird, soll dem Priester gehören, der es darbringt;
10
es mag mit Öl angemacht oder trocken sein, unter alle Söhne Aarons soll es zu gleichem Teil für jeden verteilt werden.
Das Gesetz der Friedensopfer
(3. Mose 3,1-17)
11
Das sind die Vorschriften über das Friedopfer, das dem Herrn dargebracht wird.
12
Wird es als Dankopfer dargebracht, so soll man ungesäuerte, mit Öl angemachte Brote opfern und ungesäuerte Kuchen, mit Öl bestrichen, und geröstetes feines Mehl, und Kuchen mit Öl angemacht,
13
auch gesäuerte Brote zu dem Dankopfer, das als Friedopfer dargebracht wird;
14
und zwar soll davon je eines als Erstling dem Herrn geopfert werden, dieses gehöre dem Priester, der das Blut des Schlachtopfers ausgießt.
15
Das Fleisch davon aber soll an demselben Tage gegessen werden, und nichts davon soll bis zum Morgen übrigbleiben.
16
Bringt jemand infolge eines Gelübdes oder freiwillig ein Schlachtopfer dar, so soll es ebenfalls an demselben Tage gegessen werden; wenn aber etwas zum anderen Tage übrigbleibt, so darf auch das gegessen werden.
17
Was sich aber am dritten Tage vorfindet, soll mit Feuer verbrannt werden.
18
Sollte jemand noch am dritten Tage von dem Fleische des Friedopfers essen, so soll das Opfer ungültig sein und dem Darbringenden nichts nützen; ja, wer sich mit solcher Speise verunreinigt, soll der Übertretung schuldig sein.
19
Fleisch, welches mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden; im übrigen mag jeder, der rein ist, Fleisch essen.
20
Wer, während er mit Unreinheit behaftet ist, von dem Fleische des Friedopfers ißt, das dem Herrn dargebracht ist, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke.
21
Und wenn jemand mit der Unreinigkeit eines Menschen, oder eines Stück Viehes, oder einer anders Sache, die verunreinigen kann, in Berührung gekommen ist und von diesem Fleische ißt, so soll er ausgetilgt werden aus seinem Volke.
Fett und Blut dürfen nicht gegessen werden
22
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
23
Sage den Söhnen Israels: Das Fett von Schafen und Rindern und Ziegen sollt ihr nicht essen.
24
Das Fett eines gefallenen Aases und eines Tieres, das von einem wilde Tiere ergriffen ward, möge euch zu verschiedenem Gebrauche dienen.
25
Wer Fett ißt, das dem Herrn als Feueropfer dargebracht werden soll, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke.
26
Auch kein Blut von Tieren sollt ihr zur Speise nehmen, es sei von Vögeln oder von Vieh.
27
Jeder, welcher Blut ißt, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke.
Der Anteil von Aaron und seinen Söhnen
28
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
29
Sage den Söhnen Israels und gebiete ihnen: Wer dem Herrn ein Friedopfer darbringt, soll zugleich ein Beiopfer darbringen, das ist ein Trankopfer dazu.
30
Mit eigenen Händen soll er das Fett des Opfertieres und die Brust bringen; und nachdem er beides dem Herrn geopfert und geheiligt hat, soll er es dem Priester übergeben,
31
welcher das Fett auf dem Altare verbrennen soll; das Bruststück aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32
Auch das rechte Schulterstück des Friedopfertieres soll dem Priester als Anteil zufallen.
33
Derjenige, welcher von den Söhnen Aarons das Blut und Fett darbringt, soll als seinen Anteil auch das rechte Schulterstück haben.
34
Denn das Bruststück der Erhebung und das Schulterstück der Trennung habe ich von den Söhnen Israels, von ihren Friedopfern, genommen und sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen durch ewiggeltendes Gesetz vom ganzen Volke Israel gegeben.
35
Dies ist die Salbung Aarons und seiner Söhne nach den heiligen Gebräuchen des Herrn an dem Tage, an welchem Moses sie hintreten ließ, das Priestertum zu verwalten;
36
und dies hat der Herr befohlen, ihnen seitens der Söhne Israels zu geben, als ewige Verbindlichkeit für ihre Geschlechter.
37
Dies sind die Vorschriften über das Brandopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer, und für die Einweihungs- und die Friedopfer,
38
welche der Herr Moses auf dem Berge Sinai gab, als er den Söhnen Israels befahl, dem Herrn ihre Opfer in der Wüste Sinai darzubringen.