Das Gesetz über die körperlichen Ausscheidungen
(5. Mose 23,9-14)
1
Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
2
Redet zu den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn irgendein Mann an seinem Fleisch flüssig ist, so ist er unrein durch seinen Fluss.
3
Und dies wird seine Unreinheit sein bei seinem Fluss: Lässt sein Fleisch seinen Fluss triefen oder hält sein Fleisch seinen Fluss zurück, so ist das seine Unreinheit.
4
Jedes Lager, worauf der Flüssige liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt, wird unrein sein.
5
Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
6
Und wer sich auf das Gerät setzt, worauf der Flüssige gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
7
Und wer das Fleisch des Flüssigen anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
8
Und wenn der Flüssige auf einen Reinen speit, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
9
Und jeder Wagen, auf dem der Flüssige fährt, wird unrein sein.
10
Und jeder, der irgend etwas anrührt, was er unter sich hat, wird unrein sein bis an den Abend; und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
11
Und jeder, den der Flüssige anrührt, und er hat seine Hände nicht im Wasser abgespült, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
12
Und das Tongefäß, das der Flüssige anrührt, soll zerbrochen werden, und jedes hölzerne Gefäß soll im Wasser gespült werden.
13
Und wenn der Flüssige rein wird von seinem Fluss, so soll er sich sieben Tage zählen zu seiner Reinigung; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden, und er wird rein sein.
14
Und am achten Tag soll er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie dem Priester geben;
15
und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. Und so tue der Priester Sühnung für ihn vor dem HERRN wegen seines Flusses.
16
Und wenn einem Mann der Samenerguss entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
17
Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguss kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird unrein sein bis an den Abend.
18
Und eine Frau, bei der ein Mann liegt mit Samenerguss, sie sollen sich im Wasser baden und werden unrein sein bis an den Abend.
19
Und wenn eine Frau flüssig ist und ihr Fluss an ihrem Fleisch Blut ist, so soll sie sieben Tage in ihrer Unreinheit sein; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.
20
Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein.
21
Und jeder, der ihr Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
22
Und jeder, der irgendein Gerät anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
23
Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist, worauf sie gesessen hat, wenn er es anrührt, wird er unrein sein bis an den Abend.
24
Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre Unreinigkeit kommt an ihn, so wird er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, worauf er liegt, wird unrein sein.
25
Und wenn eine Frau ihren Blutfluss viele Tage hat außer der Zeit ihrer Unreinheit, oder wenn sie den Fluss hat über ihre Unreinheit hinaus, so soll sie alle die Tage des Flusses ihrer Unreinigkeit sein wie in den Tagen ihrer Unreinheit: sie ist unrein.
26
Jedes Lager, worauf sie alle Tage ihres Flusses liegt, soll ihr sein wie das Lager ihrer Unreinheit, und jedes Gerät, worauf sie sitzt, wird unrein sein nach der Unreinigkeit ihrer Unreinheit.
27
Und jeder, der es anrührt, wird unrein sein; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
28
Und wenn sie rein geworden ist von ihrem Fluss, so soll sie sich sieben Tage zählen, und danach wird sie rein sein.
29
Und am achten Tag soll sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft;
30
und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern. Und so tue der Priester Sühnung für sie vor dem HERRN wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit.
31
Und ihr sollt die Kinder Israel absondern von ihrer Unreinigkeit, dass sie nicht in ihrer Unreinigkeit sterben, indem sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist.
32
Das ist das Gesetz für den Flüssigen und für den, dem der Samenerguss entgeht, so dass er durch ihn unrein wird,
33
und für die, die krank ist in ihrer Unreinheit, und für den, der seinen Fluss hat, es sei Mann oder Frau, und für den Mann, der neben einer Unreinen liegt.