Das Wort Bin Ich

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Menge-Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 4 -

Das Sündopfer

(3. Mose 5,1-13; 3. Mose 6,24-30)
1
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
2
»Rede zu den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn jemand sich unvorsätzlich(a) gegen irgendein Verbot des HERRN (über Dinge) vergeht, die nicht getan werden dürfen, und gegen irgendeins von ihnen verstößt (so sollen folgende Bestimmungen gelten).«
3
»Wenn sich der gesalbte Priester versündigt, so daß er eine Verschuldung über das Volk bringt, so soll er für sein Vergehen, das er begangen hat, dem HERRN einen fehlerlosen jungen Stier als Sündopfer darbringen.
4
Er hat also den Stier vor den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes zu bringen, dann seine Hand fest auf den Kopf des Stieres zu legen und den Stier vor dem HERRN zu schlachten.
5
Hierauf nehme der gesalbte Priester etwas von dem Blut des Stieres und bringe es in das Offenbarungszelt hinein.
6
Dort tauche der Priester seinen Finger in das Blut und sprenge etwas von dem Blut siebenmal vor dem HERRN, nämlich vor den Vorhang des Heiligtums.
7
Dann streiche der Priester etwas von dem Blut an die Hörner des für das wohlriechende Räucherwerk bestimmten Altars, der vor dem HERRN im Offenbarungszelt steht; alles übrige Blut des jungen Stieres aber schütte er an den Fuß des Brandopferaltars, der am Eingang des Offenbarungszeltes steht.
8
Dann löse er alles Fett von dem Sündopferstier ab, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden sitzt,
9
ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, sowie den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll er es ablösen –,
10
so wie es von dem Stier bei einem Heilsopfer abgelöst wird; dann lasse der Priester (alle Fettstücke) auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehen.
11
Aber das Fell des Stieres und all sein Fleisch samt dem Kopf und den Beinen sowie seine Eingeweide und seinen Gedärmeinhalt,
12
also das ganze Tier soll man an einen reinen Ort außerhalb des Lagers hinausschaffen, an den Platz, wohin man die Fettasche schüttet, und ihn dort auf Holzscheiten im Feuer verbrennen: an dem Ort, wohin man die Fettasche schüttet, soll er verbrannt werden.«
13
»Wenn aber die ganze Gemeinde Israel sich unvorsätzlich verfehlt hat, ohne daß das Volk sich dessen bewußt gewesen ist, und sie gegen irgendein Verbot des HERRN verstoßen haben und dadurch in Verschuldung geraten sind,
14
so soll die Gemeinde, sobald das Vergehen, dessen sie sich durch die Übertretung schuldig gemacht haben, erkannt worden ist, einen jungen Stier als Sündopfer darbringen und ihn vor das Offenbarungszelt führen.
15
Dort sollen die Ältesten(b) der Gemeinde ihre Hände vor dem HERRN fest auf den Kopf des Stieres legen, und dann soll man den Stier vor dem HERRN schlachten.
16
Hierauf bringe der gesalbte Priester etwas von dem Blut des Stieres in das Offenbarungszelt hinein,
17
tauche dort seinen Finger in das Blut und sprenge etwas von dem Blut siebenmal vor dem HERRN, nämlich vor den Vorhang.
18
Dann streiche er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars, der vor dem HERRN im Offenbarungszelte steht; alles übrige Blut aber schütte er an den Fuß des Brandopferaltars, der am Eingang des Offenbarungszeltes steht.
19
Dann soll er alles Fett von ihm ablösen und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen
20
und hierauf mit dem Stiere so verfahren, wie er es mit dem eigenen Stier beim Sündopfer getan hat: genau so soll er auch mit ihm verfahren. Wenn der Priester ihnen so Sühne erwirkt hat, wird ihnen Vergebung zuteil werden.
21
Den Stier aber soll man vor das Lager hinausschaffen und ihn dort so verbrennen, wie man den zuerst erwähnten Stier verbrannt hat. Dies ist das Sündopfer für die Gemeinde.«
22
»Wenn ein Stammfürst sich versündigt und unvorsätzlich irgend etwas tut, wovon der HERR, sein Gott, geboten hat, daß man es nicht tun dürfe, und er dadurch in Verschuldung geraten ist,
23
so soll er, sobald das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm bekannt(c) geworden ist, einen fehlerlosen Ziegenbock als seine Opfergabe darbringen.
24
Er lege dabei seine Hand fest auf den Kopf des Bockes, und man schlachte ihn an dem Ort, wo man die Brandopfer vor dem HERRN schlachtet: so ist es ein Sündopfer.
25
Alsdann soll der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, sein übriges Blut aber an den Fuß des Brandopferaltars schütten.
26
Hierauf soll er das gesamte Fett des Tieres auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen wie das Fett des Heilsopfers. Wenn der Priester ihm so Sühne wegen seiner Versündigung erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.«
27
»Wenn sich aber jemand aus dem gemeinen Volk unvorsätzlich versündigt, indem er irgend etwas von dem tut, was nach den Geboten des HERRN nicht getan werden darf, und dadurch in Verschuldung geraten ist,
28
so soll er, sobald das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm bekannt(d) geworden ist, eine fehlerlose Ziege als Opfergabe für sein Vergehen bringen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen.
29
Er lege dann seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers, und man schlachte das Sündopfer an dem für die Brandopfer bestimmten Ort.
30
Darauf soll der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, das gesamte übrige Blut des Tieres aber an den Fuß des Altars schütten.
31
Hierauf soll man alles Fett des Tieres ablösen, wie das Fett von einem Heilsopfer abgelöst wird, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den HERRN. Wenn der Priester ihm so Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. –
32
Wenn er aber ein Schaf als seine Gabe zum Sündopfer bringen will, so muß es ein fehlerloses weibliches Tier sein, das er bringt.
33
Er lege dann seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers, und man schlachte es als Sündopfer an dem Ort, wo man die Brandopfer schlachtet.
34
Darauf soll der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, das gesamte übrige Blut aber an den Fuß des Altars schütten.
35
Hierauf soll man alles Fett ablösen, wie das Fett des Schafes von einem Heilsopfer abgelöst wird, und der Priester soll es auf dem Altar, über(e) den Feueropfern des HERRN, in Rauch aufgehen lassen. Wenn der Priester ihm so Sühne für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteil werden.«

Fußnoten

(a)4:2 oder: aus Versehen
(b)4:15 oder: Vornehmsten
(c)4:23 oder: bewußt
(d)4:28 oder: bewußt
(e)4:35 oder: neben

Das Sündopfer

(3. Mose 5,1-13; 3. Mose 6,24-30)
1
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2
Sage den Söhnen Israels: Wenn jemand sich aus Versehen gegen eines von allen Verboten des Herrn, die er gegeben, vergeht und wider irgend eines handelt:
3
vergeht sich der gesalbte Priester, und macht, dass auch das Volk sich vergeht, so soll er für seine Sünde dem Herrn einen fehlerlosen jungen Stier darbringen.
4
Diesen soll er an den Eingang des Zeltes des Zeugnisses vor den Herrn bringen, und die Hand auf seinen Kopf legen, und ihn dem Herrn schlachten.
5
Hierauf soll er einen Teil von dem Blute des Rindes nehmen, und in das Zelt des Zeugnisses bringen,
6
und seinen Finger in das Blut tauchen und damit siebenmal vor dem Herrn gegen den Vorhang des Heiligtums sprengen.
7
Sodann soll er etwas von eben diesem Blute an die Hörner des Altares des dem Herrn angenehmen Räucherwerkes streichen, welcher im Zelte des Zeugnisses steht; alles übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars am Eingange des Zeltes gießen.
8
Endlich soll er das Fett des jungen Rindes als Sündopfer absondern, sowohl das, welches die Eingeweide bedeckt, wie alles, was innen ist;
9
beide Nieren und das Netz, das um dieselben an den Weichen ist, und das Fett der Leber mit den Nieren,
10
so wie es von dem jungen Rinde des Friedopfers genommen wird; und dies soll er auf dem Brandopferaltare verbrennen.
11
Das Fell aber und das gesamte Fleisch nebst Kopf und Füßen, den Eingeweiden, dem Unrat,
12
und dem übrigen Leibe soll er vor das Lager an einen reinen Ort hinausschaffen, dahin, wohin man die Asche zu schütten pflegt, und soll alles auf einem Holzstoße verbrennen, an dem Orte, an den man die Asche hinschüttet, soll es verbrannt werden.
13
Wenn aber die ganze Gemeinde Israels unvorsätzlich und aus Unwissenheit etwas tut, was gegen das Gebot des Herrn ist,
14
und nachher ihre Sünde erkennt, so soll sie für ihre Sünde ein junges Rind darbringen, und es zum Eingange des Zeltes führen.
15
Und die Ältesten des Volkes sollen vor dem Herrn die Hände auf dessen Kopf legen; und dann soll das Rind vor den Augen des Herrn geschlachtet werden,
16
und der gesalbte Priester soll etwas von seinem Blute in das Zelt des Zeugnisses hineinbringen,
17
und soll den Finger eintauchen, und siebenmal gegen den Vorhang sprengen;
18
auch soll er etwas von demselben Blute an die Hörner des Altares streichen, welcher vor dem Herrn im Zelte des Zeugnisses steht; das übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltares gießen, der an dem Eingange des Zeltes des Zeugnisses ist.
19
Auch all sein Fett soll er nehmen, und es auf dem Altare verbrennen.
20
So soll er es auch mit diesem jungen Stiere machen, wie er mit dem vorigen verfahren und wenn der Priester für sie betet, wird der Herr ihnen gnädig sein.
21
Das junge Rind aber soll er vor das Lager hinausschaffen und wie das ersterwähnte Rind verbrennen; denn es ist ein Sündopfer für die Gemeinde.
22
Wenn ein Fürst sündigt, und aus Unwissenheit gegen eines von den zahlreichen Verboten im Gesetze des Herrn handelt,
23
und nachher seine Sünde erkennt, so soll er dem Herrn einen fehlerfreien Ziegenbock als Opfer darbringen.
24
Er soll seine Hand auf dessen Kopf legen und ihn an dem Orte, wo man das Brandopfer vor dem Herrn zu töten pflegt, schlachten, weil es ein Sündopfer ist;
25
alsdann soll der Priester den Finger in das Blut des Sündopfers tauchen und die Hörner des Brandopferaltars damit bestreichen, und das übrige an dessen Fuß gießen.
26
Das Fett aber soll er auf dem Altare verbrennen, wie es bei den Friedopfern zu geschehen pflegt; und der Priester soll für ihn und seine Sünde beten, und es wird ihm vergeben werden.
27
Wenn jemand aus dem gemeinen Volke aus Versehen sündigt, und etwas von dem tut, was durch das Gesetz des Herrn verboten ist, und eine Schuld auf sich lädt,
28
und seine Sünde erkennt, so soll er eine fehlerfreie Ziege darbringen,
29
und die Hand auf den Kopf des Sündopfers legen, und es am Orte des Brandopfers schlachten.
30
Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute mit seinem Finger nehmen und die Hörner des Brandopferaltares damit bestreichen, und das übrige an dessen Fuß gießen.
31
Alles Fett aber soll er wegnehmen, wie das Fett von den Friedopfern weggenommen zu werden pflegt, und soll es auf dem Altare zum angenehmen Geruche für den Herrn verbrennen; und er soll für ihn beten, so wird ihm vergeben werden.
32
Ist aber das Sündopfer, das er darbringt, ein Stück Kleinvieh, nämlich ein fehlerfreies Schaf,
33
so soll er die Hand auf dessen Kopf legen und es an dem Orte schlachten, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt;
34
und der Priester soll mit seinem Finger etwas von seinem Blute nehmen und die Hörner des Brandopferaltars damit bestreichen, das übrige an den Fuß desselben gießen.
35
Das gesamte Fett soll er gleichfalls wegnehmen, wie man das Fett des Widders wegzunehmen pflegt, der als Friedopfer geschlachtet wird; und soll es auf dem Altare verbrennen zum Feueropfer für den Herrn; und soll für ihn und seine Sünde beten, und es wird ihm vergeben werden.