Das Wort Bin Ich

Das zweite Buch Mose: Exodus

Menge-Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 22 -

Verantwortung für das Eigentum

1
Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord(a) anzusehen;
2
wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord(b) für ihn als vorliegend angenommen werden.
3
Wird das gestohlene Tier, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, noch lebend in seinem Besitz vorgefunden, so soll er nur doppelten Ersatz leisten;
4
Läßt jemand ein Feld oder einen Baumgarten abweiden und sein Vieh dabei frei laufen, so daß es auf dem Felde eines andern weidet, so hat er mit dem besten Ertrage seines Feldes und mit dem besten Ertrage seines Baumgartens Ersatz zu leisten. –
5
Wenn Feuer ausbricht und Dornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.«
6
»Wenn jemand einem andern Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung übergibt und es wird dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so hat der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, doppelten Ersatz zu leisten.
7
Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott(c) hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! –
8
Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, daß es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott(d) kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. –
9
Wenn jemand einem andern einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zur Hut(e) übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne daß jemand es gesehen hat,
10
so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muß dann den Verlust hinnehmen, und (der andere) braucht keinen Ersatz zu leisten.
11
Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten.
12
Ist es dagegen (von einem Raubtier) zerrissen worden, so mag er das zerrissene Tier zum Beweis beibringen: für das Zerrissene braucht er keinen Ersatz zu leisten. –
13
Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem andern entlehnt hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muß er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, unweigerlich(f) Ersatz leisten;
14
war jedoch der Eigentümer zugegen, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Wenn das Tier (um Geld) gemietet war, so ist der Schaden in dem Mietgeld eingeschlossen.«
15
»Wenn jemand eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so muß er sie sich durch Erlegung der Heiratsgabe zur Ehefrau erkaufen.

Moralische und zeremonielle Grundsätze

16
Wenn ihr Vater sich aber durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er das als Heiratsgabe für Jungfrauen übliche Kaufgeld bezahlen.«
17
Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. –
18
Wer einem Tiere beiwohnt, soll mit dem Tode bestraft werden. –
19
Wer den Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll dem Bann verfallen.
20
Einen Fremdling sollst du nicht übervorteilen und nicht bedrücken; denn ihr selbst seid Fremdlinge im Land Ägypten gewesen. –
21
Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken.
22
Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie dann zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien gewißlich erhören,
23
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert sterben lassen, so daß eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden. –
24
Wenn du jemandem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld leihst, so sollst du dich nicht als Wucherer gegen ihn benehmen: ihr sollt keine Zinsen von ihm fordern. –
25
Wenn du dir von einem andern den Mantel als Pfand geben läßt, so sollst du ihm diesen bis zum Sonnenuntergang zurückgeben;
26
denn das ist seine einzige Decke, die einzige Hülle für seinen Leib: worauf soll er sonst beim Schlafen liegen? Wenn er zu mir schriee, so würde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig. –
27
Gott sollst du nicht lästern und einem Fürsten in deinem Volk nicht fluchen(g). –
28
Mit der Abgabe von dem Überfluß deiner Tenne und von dem Abfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
29
Ebenso sollst du es mit deinen Rindern und deinem Kleinvieh halten! Sieben Tage soll (das Erstgeborene) bei seiner Mutter bleiben, und am achten Tage sollst du es mir darbringen. –
30
Heilige Männer sollt ihr mir sein und Fleisch von einem auf dem Feld zerrissenen Tiere nicht essen: den Hunden sollt ihr es vorwerfen.«

Fußnoten

(a)22:1 oder: Blutschuld
(b)22:2 oder: Blutschuld
(c)22:7 vgl. 2. Mose 21:6
(d)22:8 vgl. 2. Mose 21:6
(e)22:9 oder: zum Hüten
(f)22:13 oder: vollen
(g)22:27Apostelgeschichte 23:5

Verantwortung für das Eigentum

1
Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und schlachtet es, oder verkauft es, so soll er fünf Rinder für ein Rind zurückgeben, und vier Schafe für ein Schaf.
2
Wenn ein Dieb beim Einbrechen in ein Haus oder bei der Untergrabung desselben betroffen und verwundert wird, so dass er stirbt, so soll der, welcher ihn erschlagen hat, keine Blutschuld haben.
3
Hat er dies aber nach Sonnenaufgang getan, so hat er einen Mord begangen und soll gleichfalls sterben. Hat der Dieb nicht, was er für den Diebstahl erstatten könnte, so soll er selbst verkauft werden.
4
Findet man bei ihm das Gestohlene noch lebend, es sei ein Rind, oder ein Esel, oder ein Schaf, so soll er das Doppelte als Ersatz geben.
5
Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, oder sein Vieh frei laufen last, dass es auf fremder Trist weidet, so soll er das Beste, was er auf seinem Acker oder in seinem Weinberge hat, nach Abschätzung des Schadens als Ersatz geben.
6
Wenn Feuer auskommt und Dornen ergreift, dann aber auch das aufgeschichtete Getreide, oder das auf dem Halm stehende Korn auf dem Felde verzehrt, so soll der, welcher das Feuer angezündet hat, den Schaden ersetzen.
7
Wenn jemand seinem Freunde Geld oder Geräte zur Verwahrung gibt und es wird dem, der es empfangen hatte, gestohlen, so soll der Dieb, wenn er gefunden wird, den doppelten Betrag erstatten.
8
Wenn aber der Dieb unbekannt bleibt, soll der Herr des Hauses vor die Richter am Heiligtum gebracht werden und beschwören, dass er seine Hand nicht nach seines Nächsten Gut ausgestreckt hat,
9
um einen Betrug zu begehen, es sei an Rind, oder Esel, oder Schaf, oder Kleidung, oder an sonst etwas, worin jenem ein Schaden zugefügt werden kann; beider Streitsache soll vor die Richter kommen; und wenn diese ihn schuldig finden, so soll er seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
10
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel, oder ein Rind, oder ein Schaf, oder irgend ein anderes Tier zur Verwahrung anvertraut, und dieses stirbt, oder wird beschädigt, oder von den Feinden weggenommen, ohne dass jemand es sieht,
11
so soll ein Eid als Beweismittel gelten, dass er seine Hand nicht nach seines Nächsten Gut ausgestreckt hat; und der Eigentümer soll den Eid annehmen, und jener soll nicht gezwungen sein, Ersatz zu leisten.
12
Wenn es ihm aber gestohlen wird, so soll er dem Eigentümer den Schaden ersetzen.
13
Wird es von einem wilden Tiere erwürgt, so soll er das Getötete seinem Herrn bringen und hat keinen Ersatz zu leisten.
14
Wer von seinem Nächsten etwas dergleichen entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, ohne dass sein Herr dabei zugegen ist, so soll er gehalten sein, es zu ersetzen.
15
Wenn aber der Besitzer zugegen war, so soll er nichts ersetzen, besonders wenn es als Lohn für seine Arbeit gemietet war.

Moralische und zeremonielle Grundsätze

16
Wer eine Jungfrau verführt, die noch unverlobt ist, und ihr beiwohnt, der steure sie aus und nehme sie zur Frau.
17
Wenn der Vater der Jungfrau sich weigert, sie zu geben, so soll er so viel Geld zahlen, als die Jungfrauen zur Morgengabe zu empfangen pflegen.
18
Zauberer sollst du nicht leben lassen.
19
Wer einem Tiere beiwohnt, soll des Todes sterben.
20
Wer den Göttern opfert, und nicht dem Herrn allein, soll getötet werden.
21
Den Fremdling sollst du nicht betrüben, noch ihn drücken; denn ihr waret auch selbst Fremdlinge im Lande Ägypten.
22
Witwen und Waisen sollt ihr nicht beeinträchtigen.
23
Wenn ihr sie aber bedrückt und sie zu mir schreien, so werde ich ihr Rufen hören;
24
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure eigenen Weiber werden Witwen werden, und eure Kinder Waisen.
25
Wenn du jemanden aus meinem Volke, einem Armen, der bei dir wohnt, Geld leihest, so sollst du ihn nicht drängen, wie ein Erpresser, noch ihn durch Wucher bedrücken.
26
Wenn du deinem Nächsten das Oberkleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm vor Sonnenuntergang zurückstellen.
27
Denn es ist sein einziges Gewand zur Bedeckung seines Leibes, und er hat kein anderes, auf dem er ruhe; wenn er zu mir ruft, so werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.
28
Den Richtern des Heiligtums sollst du nicht übel nachreden, und dem Vorsteher deines Volkes nicht fluchen.
29
Deine Zehnten und deine Erstlinge sollst du ohne Zögern geben, den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir weihen. 2Mos 13,2.12, 2Mos 34,19,
30
Ähnlich sollst du auch mit deinen Rindern und Schafen tun; sieben Tage möge das Erstgeborne bei der Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir darbringen.
31
Ihr sollt mir geheiligte Männer sein; das Fleisch, von dem die Tiere gefressen haben, sollt ihr nicht genießen, sondern es den Hunden vorwerfen.