Die Teilung des Landes
1
Dies sind die Namen der Stämme. An der Nordseite, an der Straße von Hethalon nach Emath hin, der Hof Enan, an der Grenze von Damaskus nach Norden hin an der Straße von Emath. Dies gehöre ihm von der Ostseite bis zum Meere: Anteil Dans.
2
An der Grenze von Dan von der Ostseite bis an das Meer: Aser einen Anteil.
3
An der Grenze Asers von der Ostseite bis an die Meerseite: Nephthali einen Anteil.
4
An der Grenze Nephthalis von der Ostseite bis an die Meerseite: Manasse einen Anteil.
5
An der Grenze Manasses von der Ostseite bis an die Meerseite: Ephraim einen Anteil.
6
An der Grenze Ephraims von der Ostseite bis an die Meerseite: Ruben einen Anteil.
7
An der Grenze Rubens von der Ostseite bis an die Meerseite: Juda einen Anteil.
8
An der Grenze Judas von der Ostseite bis an die Meerseite sollt ihr die Erstlingsplätze absondern, fünfundzwanzigtausend in der Breite und ebenso viel in der Länge, von der Ostseite bis an die Meerseite, wie alle andern Anteile, und mitten darin soll das Heiligtum liegen.
9
Die Erstlingsteile, welche ihr für den Herrn absondern werdet, sollen fünfundzwanzigtausend lang und zehntausend breit sein.
10
Von diesen Erstlingsteilen sollen für das Heiligtum der Priester gehören: Gegen Mitternacht fünfundzwanzigtausend in der Länge, gegen Abend zehntausend in der Breite, gegen Morgen zehntausend in der Breite, und gegen Mittag fünfundzwanzigtausend in der Länge, mitten darin soll das Heiligtum des Herrn liegen.
11
Den Priestern, den Söhnen Sadoks, die meine Vorschriften beobachtet haben und nicht abirrten, als die Söhne Israel abirrten, wie auch die Leviten irre gingen, gehöre das geheiligte.
12
Ihnen also soll der Erstlingsteil des Landes, das Hochheilige, gehören an der Grenze der Leviten.
13
Die Leviten aber sollen an der Grenze der Priester herlaufend fünfundzwanzigtausend Ellen in der Länge, und zehntausend in der Breite erhalten. Im Ganzen soll die Länge fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend betragen.
14
Davon sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen noch sollen die Erstlingsteile des Landes an andere übergehen, denn sie sind dem Herrn geheiligt.
15
Die fünftausend aber, welche von der Breite der fünfundzwanzigtausend noch übrig sind, sollen nicht geheiligt sein, sondern zu Wohnungen und Weideplätzen deinen und die Stadt selbst soll mitten darin liegen.
16
Dies soll ihr Maß sein: Auf der Nordseite viertausend und fünfhundert, auf der Südseite viertausend und fünfhundert, auf der Ostseite viertausend und fünfhundert und auf der Westseite viertausend und fünfhundert.
17
Als Weideplätze aber sollen der Stadt gehören: Gegen Norden zweihundert und fünfzig, gegen Süden zweihundert und fünfzig, gegen Osten zweihundert und fünfzig, gegen das Meer zu zweihundert und fünfzig.
18
Was in der Länge neben dem Erstlingsanteile für das Heiligtum übrig ist, zehntausend gegen Osten und zehntausend gegen Westen, soll wie der Erstlingsanteil des Heiligtums sein und der Ertrag desselben zu Unterhalt derer gehören, welche der Stadt dienen.
19
Die aber für die Stadt tätig zu sein haben, sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.
20
Alle Erstlingsanteile also zusammen, fünfundzwanzigtausend auf fünfundzwanzigtausend ins Geviert, sollen als Erstlingsanteil für das Heiligtum abgesondert werden und als Eigentum für die Stadt.
21
Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem Erstlingsanteil des Heiligtums und neben dem Besitze der Stadt gegenüber den fünfundzwanzigtausend der Erstlingsanteile bis zur Ostgrenze und gegen das Meer hin vor den fünfundzwanzigtausend Ellen bis zur Grenze dem Meere zu, dies soll den Fürsten gehören; die Erstlingsanteile für das Heiligtum und das Heiligtum des Tempels sollen mitten darin sein.
22
Und was vom Besitze der Leviten und dem Besitztum der Stadt zwischen den Anteilen übrigbleibt, soll dem Fürsten gehören; zwischen den Grenzen Judas und Benjamins soll es dem Fürsten gehören.
23
Hierauf kommen die übrigen Stämme: Von Morgen gegen Abend: Benjamin einen Anteil.
24
Von Benjamins Grenze von Osten gegen Westen: Simeon einen.
25
An Simeons Grenze von Osten gegen Westen: Issachar einen.
26
An Issachars Grenze von Osten gegen Westen: Zabulon einen.
27
An Zabulons Grenze von Osten gegen Westen: Gad einen.
28
An Gads Grenze auf der Südseite gegen Mittag hin sei die Grenze von Thamar bis zum Haderwasser von Kades als Erbteil gegen das große Meer hin.
29
Dies ist das Land, welches ihr durch das Los unter die Stämme Israels verteilen sollt, und dies sollen ihre Erbteile sein, spricht der Herr, Gott.
Die Tore der Stadt und ihr Name
30
Und dies seien die Ausgänge der Stadt: Auf der Seite gegen Mitternacht miss viertausend fünfhundert.
31
Und die Tore der Stadt sollen die Namen der Stämme Israels führen. Gegen Mitternacht sollen drei Tore sein: Rubens Tor, eines; Judas Tor, eines; Levis Tor, eines.
32
An der Seite gegen Morgen seien wieder viertausend fünfhundert, und drei Tore: Josephs Tor, eines; Benjamins Tor, eines; Dans Tor, eines.
33
An der Seite gegen Mittag miss auch viertausend fünfhundert, und drei Tore seien: Simeons Tor, eines; Issachars Tor, eines; Zabulons Tor, eines.
34
An der Seite gegen Abend viertausend fünfhundert, und daselbst drei Tore: Gads Tor, eines; Asers Tor, eines; Nephthalis Tor, eines.
35
Ringsum achtzehntausend, und der Name der Stadt sei von jenem Tage an: Der Herr ist daselbst.