Das Wort Bin Ich

Der Prophet Hesekiel (Ezechiel)

Lutherbibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 45 -

Der heilige Bezirk

1
Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht.
2
Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen.
3
Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.
4
Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein.
5
Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.

Die Eigenschaften der Stadt und des Fürsten

6
Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.
7
Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme.
8
Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.

Die Gesetze für den Fürsten

9
Denn so spricht der Herr HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr HERR.
(5. Mose 25,13-16; Sprüche 11,1-3)
10
Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben.
11
Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen.
12
Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.
13
Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.
14
Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer.
15
Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr HERR.
16
Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen.
17
Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.

Die Einhaltung der Feste

18
So spricht der Herr HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.
19
Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs.
20
Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt.
21
Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen.
22
Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern.
23
Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer.
24
Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha.
25
Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl.

Der heilige Bezirk

1
Wenn ihr das Land durch das Los zu verteilen beginnt, sollt ihr als Erstlinge dem Herrn eine geheiligte Gabe vom Lande absondern, fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite, es soll geheiligt sein in seinem ganzen Umfange ringsum.
2
Von diesem ganzen Teile soll zu dem Heiligtum ein Geviert gehören, fünfhundert Ellen an jeder Seite, und ein freier Platz von fünfzig Ellen soll denselben umgeben.
3
Von diesem Maße sollst du einen Raum von fünfundzwanzigtausend Länge und zehntausend Breite ausmessen und darin soll der Tempel und das Allerheiligste sich befinden.
4
Die geheiligte Gabe vom Lande gehöre den Priestern, den Dienern am Heiligtume, die zum Dienste des Herrn hinzutreten; sie soll ihnen als Raum zu Häusern dienen und für das hehre Heiligtum.
5
Ebenso sollen fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite für die Leviten bestimmt sein, die im Hause den Dienst üben, und zwanzig Kammern sollen ihnen als Besitz gehören.

Die Eigenschaften der Stadt und des Fürsten

6
Zum Eigentum der Stadt sollt ihr einen Platz von fünftausend in der Breite und fünfundzwanzigtausend in der Länge bestimmen, entsprechend dem abgesonderten Heiligtum; es gehöre dem ganzen Hause Israel.
7
Für den Fürsten aber sollt ihr auch zu beiden Seiten des für das Heiligtum abgesonderten Raumes und an dem Besitzteile der Stadt, einen Raum anweisen, an der Westseite nach Westen hin und an der Ostseite nach Osten hin; der Länge nach also reiche dieser Raum längs eines jeden Anteils von der westlichen bis zur östlichen Grenze.
8
Dies soll ihm vom Lande als Besitztum in Israel gehören und nicht sollen die Fürsten hinfort mehr mein Volk berauben, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen belassen.

Die Gesetze für den Fürsten

9
So spricht der Herr, Gott: Lasset es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Lasset ab von Bedrückung und Raub, übet Recht und Gerechtigkeit und sondert euer Gebiet von meinem Volke ab, spricht der Herr, Gott.
(5. Mose 25,13-16; Sprüche 11,1-3)
10
Rechte Waage, rechtes Epha und rechtes Bat sollt ihr haben.
11
Epha und Bat sollen gleich und von einem Maß sein, so dass ein Bat den zehnten Teil eines Kor fasst und ein Epha auch den zehnten Teil eines Kor; nach dem Maße des Kor soll die Bestimmung ihres Maßes sich richten.
12
Der Sekel soll zwanzig Heller betragen; zwanzig Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel machen eine Mine.
13
Diese aber sind die Erstlinge, welche ihr abgeben sollt: Den sechsten Teil eines Epha von einem Kor Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Kor Gerste.
14
Das Maß für das Öl sei ein Bat Öl. Das Bat ist der zehnte Teil von einem Kor, denn zehn Bat machen ein Kor, weil zehn Bat ein Kor voll machen.
15
Aus einer Herde von je zweihundert, von denen, die Israel für die Speiseopfer, für die Brandopfer, für die Friedopfer und zum Sühnopfer für dich weidet, nehme man einen Widder, spricht der Herr, Gott.
16
Das ganze Volk im Lande soll gehalten sein, diese Erstlinge dem Fürsten in Israel darzubringen.
17
Dem Fürsten aber soll es obliegen, die Brand-. Speise- und Trankopfer für die Festtage, Neumonde und Sabbate und für alle Festtage des Hauses Israel herbeizuschaffen, er soll die Sünd-, Brand- und Friedopfer zur Sühne für das Haus Israel besorgen.

Die Einhaltung der Feste

18
So spricht der Herr, Gott: Am ersten Tage des ersten Monats nimm einen fehllosen Stier von der Herde und entsühne damit das Heiligtum.
19
Und der Priester nehme etwas vom Blute des Sündopfers und sprenge es an die Pfosten des Hauses, an die vier Ecken der Umfriedung des Altares und an die Pfosten am Tore des innen Vorhofes.
20
Und ebenso tue am siebten des Monats für jeden, der sich aus Unwissenheit oder Irrtum verfehlt hat, und so sollst du das Haus entsündigen.
21
Im ersten Monate, am vierzehnten Tage des Monats, sollt ihr das Osterfest feiern, sieben Tage lang soll man ungesäuertes Brot essen.
22
Und der Fürst soll an jenem Tage für sich und das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darbringen.
23
An den sieben Tagen des Festes aber soll er täglich sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehl sind, dem Herrn zum Brandopfer und alle Tage einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen.
24
Als Speiseopfer soll er ein Epha zu jedem Stiere und ein Epha zu jedem Widder und zu jedem Epha ein Hin Öl darbringen.
25
Im siebten Monate, am fünfzehnten Tage des Monats, am Laubhüttenfeste soll er das gleiche, wie oben gesagt ward, sieben Tage lang tun, sowohl was Sündopfer wie Brandopfer, Speiseopfer und das Öl betrifft.