Das Wort Bin Ich

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Lutherbibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 25 -

1
Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen.
2
Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat.
3
Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei.
4
Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden.

Heiratspflicht des überlebenden Bruders

5
Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen.
6
Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel.
7
Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen.
8
So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen,
9
so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will!
10
Und sein Namen soll in Israel heißen “des Barfüßers Haus”.

Verschiedene Gesetze

11
Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12
so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen.
(Sprüche 11,1-3; Hesekiel 45,10-12)
13
Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14
und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein.
15
Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.
16
Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun.

Vernichtung der Amalekiter

17
Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget,
18
wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht.
19
Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht!
1
Wenn zwei über etwas in Streit geraten und die Richter anrufen, so sollen diese dem den Sieg des Rechtes zuerkennen, den sie als gerecht befinden, und demjenigen, welchen sie als schuldig befinden, sollen sie als schuldig verurteilen.
2
Sehen sie aber, dass der, welcher fehlte, Schläge verdient hat, so sollen sie ihn niederlegen und vor ihren Augen schlagen lassen. Nach Verhältnis der Verschuldung soll auch die Zahl der Streiche sein;
3
jedoch so, dass man die Zahl vierzig nicht überschreite, auf dass dein Bruder nicht übel zerschlagen vor deinen Augen weggehe.
4
Du sollst dem Ochsen, der auf der Tenne deine Früchte drischt, das Maul nicht verbinden.

Heiratspflicht des überlebenden Bruders

5
Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen ohne Kinder stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen keinen Fremden heiraten, sondern sein Bruder soll sie nehmen und seinem Bruder Nachkommenschaft erwecken;
6
und den ersten Sohn von ihr soll er nach dem Namen jenes nennen, damit dessen Name nicht aus Israel verschwinde.
7
Wenn er aber das Weib seines Bruders nicht nehmen will, die ihm nach dem Gesetze gebührt, so soll das Weib zum Tore der Stadt gehen, und die Ältesten anrufen, und sagen: Der Bruder meines Mannes will den Namen seines Bruders nicht erwecken in Israel und mich nicht zum Weibe nehmen.
8
Alsbald sollen sie ihn kommen lassen und befragen. Antwortet er: Ich will sie nicht zum Weibe nehmen,
9
so soll das Weib vor den Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh vom Fuße ziehen, und ihm in´s Angesicht speien, und sagen: So soll dem Manne geschehen, der das Haus seines Bruders nicht baut.
10
Und sein Name soll fortan in Israel das Haus des Barfüßers heißen.

Verschiedene Gesetze

11
Wenn zwei Männer miteinander einen Zank haben, und sie fangen an einer mit dem andern zu ringen, und des einen Weib will ihren Mann aus der Hand des Stärkeren retten, und streckt ihre Hand aus, und fasst diesen bei seinen Schamteilen,
12
so sollst du ihr die Hand abhauen, und dich durchaus nicht zum Mitleid gegen sie bewegen lassen.
(Sprüche 11,1-3; Hesekiel 45,10-12)
13
Du sollst nicht zweierlei Gewicht im Beutel haben, ein größeres und ein kleineres;
14
auch sollst du in deinem Hause nicht einen größeren und einen kleineren Scheffel haben.
15
Volles und richtiges Gewicht sollst du halten, und dein Scheffel soll voll und recht sein, auf dass du lange lebest im Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben wird.
16
Denn dein Herr verabscheut den, der solches tut, und ist ein Feind aller Ungerechtigkeit.

Vernichtung der Amalekiter

17
Gedenke, was dir Amalek auf dem Wege getan, als du aus Ägypten zogst;
18
wie er dir entgegenkam und den Nachtrab deines Zuges, welcher ermattet zurückgeblieben war, schlug, als du von Hunger und Mühsal erschöpft warst, und wie er Gott nicht fürchtete.
19
Wenn dir darum der Herr, dein Gott, Ruhe gegeben und alle Völker ringsum im Lande, das er dir verheißen, unterworfen hat, so sollst du seinen Namen unter dem Himmel austilgen. Hüte dich, es zu vergessen!