1
Wenn zwei über etwas in Streit geraten und die Richter anrufen, so sollen diese dem den Sieg des Rechtes zuerkennen, den sie als gerecht befinden, und demjenigen, welchen sie als schuldig befinden, sollen sie als schuldig verurteilen.
2
Sehen sie aber, dass der, welcher fehlte, Schläge verdient hat, so sollen sie ihn niederlegen und vor ihren Augen schlagen lassen. Nach Verhältnis der Verschuldung soll auch die Zahl der Streiche sein;
3
jedoch so, dass man die Zahl vierzig nicht überschreite, auf dass dein Bruder nicht übel zerschlagen vor deinen Augen weggehe.
4
Du sollst dem Ochsen, der auf der Tenne deine Früchte drischt, das Maul nicht verbinden.
Heiratspflicht des überlebenden Bruders
5
Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen ohne Kinder stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen keinen Fremden heiraten, sondern sein Bruder soll sie nehmen und seinem Bruder Nachkommenschaft erwecken;
6
und den ersten Sohn von ihr soll er nach dem Namen jenes nennen, damit dessen Name nicht aus Israel verschwinde.
7
Wenn er aber das Weib seines Bruders nicht nehmen will, die ihm nach dem Gesetze gebührt, so soll das Weib zum Tore der Stadt gehen, und die Ältesten anrufen, und sagen: Der Bruder meines Mannes will den Namen seines Bruders nicht erwecken in Israel und mich nicht zum Weibe nehmen.
8
Alsbald sollen sie ihn kommen lassen und befragen. Antwortet er: Ich will sie nicht zum Weibe nehmen,
9
so soll das Weib vor den Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh vom Fuße ziehen, und ihm in´s Angesicht speien, und sagen: So soll dem Manne geschehen, der das Haus seines Bruders nicht baut.
10
Und sein Name soll fortan in Israel das Haus des Barfüßers heißen.
Verschiedene Gesetze
11
Wenn zwei Männer miteinander einen Zank haben, und sie fangen an einer mit dem andern zu ringen, und des einen Weib will ihren Mann aus der Hand des Stärkeren retten, und streckt ihre Hand aus, und fasst diesen bei seinen Schamteilen,
12
so sollst du ihr die Hand abhauen, und dich durchaus nicht zum Mitleid gegen sie bewegen lassen.
(Sprüche 11,1-3; Hesekiel 45,10-12)
13
Du sollst nicht zweierlei Gewicht im Beutel haben, ein größeres und ein kleineres;
14
auch sollst du in deinem Hause nicht einen größeren und einen kleineren Scheffel haben.
15
Volles und richtiges Gewicht sollst du halten, und dein Scheffel soll voll und recht sein, auf dass du lange lebest im Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben wird.
16
Denn dein Herr verabscheut den, der solches tut, und ist ein Feind aller Ungerechtigkeit.
Vernichtung der Amalekiter
17
Gedenke, was dir Amalek auf dem Wege getan, als du aus Ägypten zogst;
18
wie er dir entgegenkam und den Nachtrab deines Zuges, welcher ermattet zurückgeblieben war, schlug, als du von Hunger und Mühsal erschöpft warst, und wie er Gott nicht fürchtete.
19
Wenn dir darum der Herr, dein Gott, Ruhe gegeben und alle Völker ringsum im Lande, das er dir verheißen, unterworfen hat, so sollst du seinen Namen unter dem Himmel austilgen. Hüte dich, es zu vergessen!