Das Gesetz über unaufgeklärte Morde
1
Wenn in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben wird, der Leichnam eines getöteten Menschen gefunden wird und man nicht weiß, wer des Mordes schuldig ist,
2
so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Entfernung von der Stelle, wo der Leichnam liegt, bis zu den einzelnen Städten, die ringsherum liegen, abmessen;
3
und die Ältesten der Stadt, welche näher als die übrigen erfunden wird, sollen eine junge Kuh von der Herde nehmen, die noch nicht am Joche gezogen, noch die Erde gepflügt hat,
4
und sollen sie in ein rauhes und felsiges Tal führen, das niemals gepflügt noch besät worden ist, und sollen der jungen Kuh darin den Hals abhauen.
5
Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, hinzutreten, die der Herr, dein Gott, auserwählt hat, dass sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und dass nach ihrem Worte jeder Handel, und was rein oder unrein ist, entschieden werde.
6
Und die Ältesten jener Stadt sollen zu dem Erschlagenen kommen, und ihre Hände über der jungen Kuh, die im Tale geschlachtet ward, waschen,
7
und sollen sagen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben nichts gesehen;
8
sei deinem Volke Israel gnädig, welches du erlöst hast, o Herr, und rechne das unschuldige Blut nicht zu in der Mitte deines Volkes Israel. So wird von ihnen die Blutschuld weggenommen werden;
9
du aber wirst von dem unschuldig vergossenen Blute frei sein, wenn du tust, was der Herr geboten hat.
Weibliche Gefangene
10
Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du sie gefangen nimmst,
11
und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib, und gewinnst sie lieb, und willst sie zum Weibe haben,
12
so führe sie in dein Haus; und sie soll sich das Haupthaar abscheren, und ihre Nägel beschneiden,
13
und das Kleid ablegen, in dem sie gefangen ward; dann möge, sie in deinem Hause bleibend, ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und hierauf magst du zu ihr eingehen und ihr beiwohnen, und sie mag dein Weib sein.
14
Wenn du aber nachher keine Neigung mehr zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, du kannst sie weder um Geld verkaufen, noch gewaltsam bedrücken; den du hast sie erniedrigt.
Das Recht der Erstgeborenen auf das Erbe
15
Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, zu der er keine Neigung hat, und sie gebären ihm Kinder, und der Sohn der Nichtgeliebten ist der Erstgeborene,
16
so kann er, wenn er sein Gut unter seine Söhne verteilen will, den Sohn der Geliebten nicht zum Erstgeborenen machen, und dem Sohne der Nichtgeliebten vorziehen,
17
sondern er soll den Sohn der Nichtgeliebten als Erstgeborenen anerkennen und ihm von allem, was er hat, einen doppelten Anteil geben; denn er ist das erste seiner Kinder und ihm gebührt das Erstgeburtsrecht.
Der rebellische Sohn
(Lukas 15,11-32)
18
Wenn jemand einen widerspenstigen und frechen Sohn hat, der auf seines Vaters oder seiner Mutter Befehl nicht hört, und auch wenn sie ihn züchtigen, zu gehorchen verschmäht,
19
so sollen sie ihn ergreifen, und zu den Ältesten jener Stadt, zum Tore des Gerichtes führen,
20
und zu ihnen sprechen: Dieser unser Sohn ist frech und widerspenstig, und verschmäht es, auf unsere Mahnungen zu hören, und ergibt sich der Völlerei, und Unzucht, und Schlemmerei;
21
und das Volk der Stadt soll ihn steinigen, und er soll sterben, dass ihr das Böse aus eurer Mitte hinwegschaffet, und ganz Israel es höre, und sich fürchte.
Verschiedene Gesetze
22
Wenn jemand sich etwas zu Schulden kommen lässt, was mit dem Tode zu bestrafen ist, und er zum Tode verurteilt an einen Pfahl gehängt wird,
23
so soll sein Leichnam nicht am Holze bleiben, sondern noch an demselben Tage begraben werden, denn verflucht ist von Gott, wer am Holze hängt; und du sollst dein Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitz geben wird, nicht verunreinigen.