Das Wort Bin Ich

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Lutherbibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 7 -

Das Gesetz vom Schuldopfer

(3. Mose 5,14-19; 3. Mose 6,1-7)
1
Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es.
2
An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen.
3
Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt,
4
die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.
5
Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Schuldopfer.
6
Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges.
7
Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8
Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat.
9
Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert.
10
Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern.

Das Gesetz der Friedensopfer

(3. Mose 3,1-17)
11
Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert.
12
Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt.
13
Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob- und Dankopfer,
14
und sollen einen von den allen dem HERRN zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.
15
Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen.
16
Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen.
17
Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden.
18
Und wo jemand am dritten Tage wird essen von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird er nicht angenehm sein, der es geopfert hat; es wird ihm auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und welche Seele davon essen wird, die ist einer Missetat schuldig.
19
Und das Fleisch, das von etwas Unreinem berührt wird, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Wer reines Leibes ist, soll von dem Fleisch essen.
20
Und welche Seele essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN zugehört, und hat eine Unreinigkeit an sich, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.
21
Und wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder sonst was greulich ist, und vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN zugehört, die wird ausgerottet werden von ihrem Volk.

Fett und Blut dürfen nicht gegessen werden

22
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen.
24
Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht.
25
Denn wer das Fett ißt von dem Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, dieselbe Seele soll ausgerottet werde von ihrem Volk.
26
Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt.
27
Welche Seele würde irgend ein Blut essen, die soll ausgerottet werden von ihrem Volk.

Der Anteil von Aaron und seinen Söhnen

28
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer tun will, der soll darbringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.
30
Er soll's aber mit seiner Hand herzubringen zum Opfer des HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, daß sie ein Webeopfer werden vor dem HERRN.
31
Und der Priester soll das Fett anzünden auf dem Altar, aber die Brust soll Aarons und seiner Söhne sein.
32
Und die rechte Schulter sollen sie dem Priester geben zur Hebe von ihren Dankopfern.
33
Und welcher unter Aarons Söhnen das Blut der Dankopfer opfert und das Fett, des soll die rechte Schulter sein zu seinem Teil.
34
Denn die Webebrust und die Hebeschulter habe ich genommen von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Recht.
35
Dies ist die Gebühr Aarons und seiner Söhne von den Opfern des HERRN, des Tages, da sie überantwortet wurden Priester zu sein dem HERRN,
36
die der HERR gebot am Tage, da er sie salbte, daß sie ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel, zum ewigen Recht allen ihren Nachkommen.
37
Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Füllopfer und der Dankopfer,
38
das der HERR dem Mose gebot auf dem Berge Sinai des Tages, da er ihm gebot an die Kinder Israel, zu opfern ihre Opfer dem HERRN in der Wüste Sinai.

Das Gesetz vom Schuldopfer

(3. Mose 5,14-19; 3. Mose 6,1-7)
1
Und dies sind die Vorschriften des Schuldopfers: Es ist hochheilig;
2
darum soll da, wo das Brandopfer geschlachtet werden wird, auch das Schuldopfer geschlachtet werden; das Blut desselben soll rings um den Altar gegossen werden.
3
Man soll davon den Schwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, opfern;
4
beide Nieren, und das Fett, das an den Weichen liegt, und das Netz der Leber mit den Nieren.
5
Und der Priester soll es auf dem Altare verbrennen; es ist ein dem Herrn für die Schuld dargebrachtes Feueropfer.
6
Jeder männliche Abkömmling aus priesterlichem Geschlechte soll von diesem Fleische an heiliger Stätte essen, weil es hochheilig ist.
7
Wie das Sündopfer, so wird auch das Schuldopfer dargebracht; für beide Opfer soll die gleiche Vorschrift gelten. Dem Priester, der sie opfert, sollen sie gehören.
8
Der Priester, welcher das Brandopfer darbringt, soll das Fell desselben erhalten.
9
Und jedes Speiseopfer von feinem Mehl, das im Ofen gebacken wird, sowie alles, was auf dem Roste oder in der Pfanne bereitet wird, soll dem Priester gehören, der es darbringt;
10
es mag mit Öl angemacht oder trocken sein, unter alle Söhne Aarons soll es zu gleichem Teil für jeden verteilt werden.

Das Gesetz der Friedensopfer

(3. Mose 3,1-17)
11
Das sind die Vorschriften über das Friedopfer, das dem Herrn dargebracht wird.
12
Wird es als Dankopfer dargebracht, so soll man ungesäuerte, mit Öl angemachte Brote opfern und ungesäuerte Kuchen, mit Öl bestrichen, und geröstetes feines Mehl, und Kuchen mit Öl angemacht,
13
auch gesäuerte Brote zu dem Dankopfer, das als Friedopfer dargebracht wird;
14
und zwar soll davon je eines als Erstling dem Herrn geopfert werden, dieses gehöre dem Priester, der das Blut des Schlachtopfers ausgießt.
15
Das Fleisch davon aber soll an demselben Tage gegessen werden, und nichts davon soll bis zum Morgen übrigbleiben.
16
Bringt jemand infolge eines Gelübdes oder freiwillig ein Schlachtopfer dar, so soll es ebenfalls an demselben Tage gegessen werden; wenn aber etwas zum anderen Tage übrigbleibt, so darf auch das gegessen werden.
17
Was sich aber am dritten Tage vorfindet, soll mit Feuer verbrannt werden.
18
Sollte jemand noch am dritten Tage von dem Fleische des Friedopfers essen, so soll das Opfer ungültig sein und dem Darbringenden nichts nützen; ja, wer sich mit solcher Speise verunreinigt, soll der Übertretung schuldig sein.
19
Fleisch, welches mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden; im übrigen mag jeder, der rein ist, Fleisch essen.
20
Wer, während er mit Unreinheit behaftet ist, von dem Fleische des Friedopfers ißt, das dem Herrn dargebracht ist, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke.
21
Und wenn jemand mit der Unreinigkeit eines Menschen, oder eines Stück Viehes, oder einer anders Sache, die verunreinigen kann, in Berührung gekommen ist und von diesem Fleische ißt, so soll er ausgetilgt werden aus seinem Volke.

Fett und Blut dürfen nicht gegessen werden

22
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
23
Sage den Söhnen Israels: Das Fett von Schafen und Rindern und Ziegen sollt ihr nicht essen.
24
Das Fett eines gefallenen Aases und eines Tieres, das von einem wilde Tiere ergriffen ward, möge euch zu verschiedenem Gebrauche dienen.
25
Wer Fett ißt, das dem Herrn als Feueropfer dargebracht werden soll, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke.
26
Auch kein Blut von Tieren sollt ihr zur Speise nehmen, es sei von Vögeln oder von Vieh.
27
Jeder, welcher Blut ißt, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke.

Der Anteil von Aaron und seinen Söhnen

28
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
29
Sage den Söhnen Israels und gebiete ihnen: Wer dem Herrn ein Friedopfer darbringt, soll zugleich ein Beiopfer darbringen, das ist ein Trankopfer dazu.
30
Mit eigenen Händen soll er das Fett des Opfertieres und die Brust bringen; und nachdem er beides dem Herrn geopfert und geheiligt hat, soll er es dem Priester übergeben,
31
welcher das Fett auf dem Altare verbrennen soll; das Bruststück aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32
Auch das rechte Schulterstück des Friedopfertieres soll dem Priester als Anteil zufallen.
33
Derjenige, welcher von den Söhnen Aarons das Blut und Fett darbringt, soll als seinen Anteil auch das rechte Schulterstück haben.
34
Denn das Bruststück der Erhebung und das Schulterstück der Trennung habe ich von den Söhnen Israels, von ihren Friedopfern, genommen und sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen durch ewiggeltendes Gesetz vom ganzen Volke Israel gegeben.
35
Dies ist die Salbung Aarons und seiner Söhne nach den heiligen Gebräuchen des Herrn an dem Tage, an welchem Moses sie hintreten ließ, das Priestertum zu verwalten;
36
und dies hat der Herr befohlen, ihnen seitens der Söhne Israels zu geben, als ewige Verbindlichkeit für ihre Geschlechter.
37
Dies sind die Vorschriften über das Brandopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer, und für die Einweihungs- und die Friedopfer,
38
welche der Herr Moses auf dem Berge Sinai gab, als er den Söhnen Israels befahl, dem Herrn ihre Opfer in der Wüste Sinai darzubringen.