Das Wort Bin Ich

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Elberfelder Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 25 -

1
Wenn ein Hader zwischen Männern entsteht, und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig.
2
Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner Schuld.
3
Mit vierzig Schlägen mag er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder verächtlich werde in deinen Augen.
4
Du sollst dem Ochsen(a) das Maul nicht verbinden, wenn er drischt.

Heiratspflicht des überlebenden Bruders

5
Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.
6
Und es soll geschehen: der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders aufstehen(b), damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel.
7
Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
8
Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden; und besteht er darauf und spricht: Ich habe keine Lust, sie zu nehmen,
9
so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh von seinem Fuße ausziehen und ihm ins Angesicht speien; und sie soll antworten und sprechen: Also soll dem Manne getan werden, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!
10
Und sein Name soll in Israel „das Haus des Barfüßigen“ heißen.

Verschiedene Gesetze

11
Wenn Männer miteinander streiten, ein Mann und sein Bruder, und das Weib des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand seines Schlägers zu retten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham:
12
so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll nicht schonen.
(Sprüche 11,1-3; Hesekiel 45,10-12)
13
Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen.
14
Du sollst nicht zweierlei Epha in deinem Hause haben, ein großes und ein kleines.
15
Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Epha sollst du haben, auf daß deine Tage verlängert werden in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt.
16
Denn ein Greuel für Jehova, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der unrecht tut.

Vernichtung der Amalekiter

17
Gedenke dessen, was Amalek dir getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget,
18
wie er dir auf dem Wege entgegentrat und deinen Nachtrab schlug, alle Schwachen hinter dir her, als du matt und müde warst; und er fürchtete Gott nicht.
19
Und wenn Jehova, dein Gott, dir Ruhe geschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum, in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, so soll es geschehen, daß du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel austilgest. Vergiß es nicht!

Fußnoten

(a)25:4 Eig. dem Rinde
(b)25:6 d.h. seinen Namen tragen
1
Wenn zwei über etwas in Streit geraten und die Richter anrufen, so sollen diese dem den Sieg des Rechtes zuerkennen, den sie als gerecht befinden, und demjenigen, welchen sie als schuldig befinden, sollen sie als schuldig verurteilen.
2
Sehen sie aber, dass der, welcher fehlte, Schläge verdient hat, so sollen sie ihn niederlegen und vor ihren Augen schlagen lassen. Nach Verhältnis der Verschuldung soll auch die Zahl der Streiche sein;
3
jedoch so, dass man die Zahl vierzig nicht überschreite, auf dass dein Bruder nicht übel zerschlagen vor deinen Augen weggehe.
4
Du sollst dem Ochsen, der auf der Tenne deine Früchte drischt, das Maul nicht verbinden.

Heiratspflicht des überlebenden Bruders

5
Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen ohne Kinder stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen keinen Fremden heiraten, sondern sein Bruder soll sie nehmen und seinem Bruder Nachkommenschaft erwecken;
6
und den ersten Sohn von ihr soll er nach dem Namen jenes nennen, damit dessen Name nicht aus Israel verschwinde.
7
Wenn er aber das Weib seines Bruders nicht nehmen will, die ihm nach dem Gesetze gebührt, so soll das Weib zum Tore der Stadt gehen, und die Ältesten anrufen, und sagen: Der Bruder meines Mannes will den Namen seines Bruders nicht erwecken in Israel und mich nicht zum Weibe nehmen.
8
Alsbald sollen sie ihn kommen lassen und befragen. Antwortet er: Ich will sie nicht zum Weibe nehmen,
9
so soll das Weib vor den Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh vom Fuße ziehen, und ihm in´s Angesicht speien, und sagen: So soll dem Manne geschehen, der das Haus seines Bruders nicht baut.
10
Und sein Name soll fortan in Israel das Haus des Barfüßers heißen.

Verschiedene Gesetze

11
Wenn zwei Männer miteinander einen Zank haben, und sie fangen an einer mit dem andern zu ringen, und des einen Weib will ihren Mann aus der Hand des Stärkeren retten, und streckt ihre Hand aus, und fasst diesen bei seinen Schamteilen,
12
so sollst du ihr die Hand abhauen, und dich durchaus nicht zum Mitleid gegen sie bewegen lassen.
(Sprüche 11,1-3; Hesekiel 45,10-12)
13
Du sollst nicht zweierlei Gewicht im Beutel haben, ein größeres und ein kleineres;
14
auch sollst du in deinem Hause nicht einen größeren und einen kleineren Scheffel haben.
15
Volles und richtiges Gewicht sollst du halten, und dein Scheffel soll voll und recht sein, auf dass du lange lebest im Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben wird.
16
Denn dein Herr verabscheut den, der solches tut, und ist ein Feind aller Ungerechtigkeit.

Vernichtung der Amalekiter

17
Gedenke, was dir Amalek auf dem Wege getan, als du aus Ägypten zogst;
18
wie er dir entgegenkam und den Nachtrab deines Zuges, welcher ermattet zurückgeblieben war, schlug, als du von Hunger und Mühsal erschöpft warst, und wie er Gott nicht fürchtete.
19
Wenn dir darum der Herr, dein Gott, Ruhe gegeben und alle Völker ringsum im Lande, das er dir verheißen, unterworfen hat, so sollst du seinen Namen unter dem Himmel austilgen. Hüte dich, es zu vergessen!