Das Wort Bin Ich

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Volksbibel 2000

- Kapitel 20 -

Grundsätze für die Kriegsführung

1
Wenn du zum Kampf gegen deine Feinde ausziehst und Pferde und Wagen und Kriegsvolk erblickst, das zahlreicher ist als du, so habe vor ihnen keine Furcht! Denn der Herr, dein Gott, der dich aus Ägypten geführt, ist mit dir.
2
Wenn ihr in die Schlacht rückt, trete der Priester vor und rede zum Volk
3
und sage ihm: Höre, Israel! Ihr zieht nun gegen eure Feinde in den Kampf. Euer Herz verzage nicht! Fürchtet euch nicht! Bleibt ruhig und erschreckt nicht vor ihnen!
4
Denn der Herr, euer Gott, zieht mit euch in den Kampf gegen eure Feinde und wird euch zum Sieg verhelfen.
5
Die Anführer aber sollen zum Volk sagen: Wer ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat, der trete ab und kehre heim, damit er nicht im Kampf fällt und ein anderer es einweiht.
6
Wer einen Weinberg gepflanzt und von ihm noch keinen Ertrag gehabt hat, der trete ab und kehre heim, damit er nicht im Kampf fällt und ein anderer den Ertrag davon an sich nimmt.
7
Wer sich mit einer Frau verlobt und sie noch nicht heimgeführt hat, der trete ab und kehre heim, damit er nicht im Krieg fällt und ein anderer sie heimführt.
8
Ferner sollen die Anführer dem Volk folgendes sagen: Wer furchtsam und verzagt ist, trete ab und kehre heim, damit er nicht auch noch seine Volksgenossen so mutlos macht, wie er selbst ist.
9
Wenn die Anführer ihre Ansprache an das Volk beendet haben, soll man die Truppenführer an die Spitze des Volkes stellen.
10
Wenn du gegen eine Stadt heranziehst, um sie zu belagern, so biete ihr zuerst den Frieden an!
11
Nimmt sie den Frieden an und ergibt sie sich dir, so soll die ganze Bevölkerung, die sich darin findet, dir tribut- und frondienstpflichtig sein.
12
Wenn sie aber auf kein friedliches Abkommen mit dir eingeht, sondern sich für den Kampf mit dir entscheidet, dann belagere sie!
13
Wenn sie der Herr, dein Gott, in deine Gewalt gibt, so töte alles Männliche in ihr mit der Schärfe des Schwertes!
14
Doch die Frauen und Kinder, sowie das Vieh und alles, was sich sonst in der Stadt befindet, die gesamte Beute, nimm für dich! Du kannst frei über die Beute deiner Feinde verfügen, die der Herr, dein Gott, dir gibt.
15
So sollst du mit allen Städten verfahren, die weit von dir entfernt liegen und nicht zu den Städten dieser Völker gehören.
16
Doch in den Städten dieser Völker, die der Herr, dein Gott, dir zum Eigentum geben will, darfst du niemand am Leben lassen.
17
Vollziehe an ihnen unerbittlich den Bann, an den Hetitern, Amoritern, Kanaanitern, Perisitern, Hiwitern und Jebusiter, wie dir der Herr, dein Gott, befohlen hat,
18
damit sie euch nicht zur Nachahmung all der Greuel verführen, die sie ihren Göttern zu Ehren verüben, und ihr euch so gegen den Herrn, euren Gott, versündigt.
19
Wenn du eine Stadt lange Zeit belagern mußt, um ihre Einnahme zu erzwingen, so rode ihre Bäume nicht aus! Lege nicht die Axt an sie! Iß vielmehr die Früchte, sie selbst haue nicht um! Sind etwa die Bäume des Feldes Menschen, daß auch sie von dir belagert werden müßten?
20
Nur die Bäume, von denen du weißt, daß sie keine eßbaren Früchte tragen, darfst du ausroden und umhauen, um gegen die Stadt, die mit dir Krieg führt, Belagerungswerke zu bauen, bis sie fällt.