Das Wort Bin Ich

Der Prophet Hesekiel (Ezechiel)

Volksbibel 2000 :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 45 -

Der heilige Bezirk

1
Wenn ihr das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr als Gabe dem Herrn ein heiliges Stück vom Land darbringen. 25.000 Ellen lang und 20.000 Ellen breit. Dieser Bezirk soll in seinem ganzen Umfang heilig sein.
2
Von diesem soll zum Heiligtum ein Viereck von je 500 Ellen Seitenlänge gehören; rings um dieses soll ein freier Platz von fünfzig Ellen herumführen.
3
Von diesem Bezirk sollst du ein Stück von 25.000 Ellen Länge und 10.000 Ellen Breite abmessen. Darin soll das Heiligtum stehen. Es ist das Heiligste vom Land.
4
Es soll den Priestern gehören, die am Heiligtum Dienst tun und die dem Herrn nahen, um ihm zu dienen. Es soll ihnen als Platz für ihre Amtswohnungen dienen und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören.
5
Ein Gebiet von 25.000 Ellen Länge und 10.000 Ellen Breite soll den Leviten, den Tempeldienern, als Eigentum gehören, mit zwanzig Städten zum Wohnen.

Die Eigenschaften der Stadt und des Fürsten

6
Als Eigentum der Stadt sollt ihr ein Gebiet von 5.000 Ellen Breite und 25.000 Ellen Länge zur Seite des heiligen Bezirkes bestimmen; das soll dem ganzen Haus Israel gehören.
7
Dem Fürsten sollt ihr zu beiden Seiten des heiligen Bezirkes und Stadteigentums ein Gebiet bestimmen. Es gehe vom heiligen Bezirk und vom Stadteigentum auf der Westseite nach Westen zu und auf der Ostseite nach Osten zu. In der Länge entspreche es einem der Stammesanteile von der Westgrenze zur Ostgrenze.
8
Das soll er vom Land als sein Eigentum in Israel haben, damit meine Fürsten mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das übrige Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen.<

Die Gesetze für den Fürsten

9
So spricht der allmächtige Herr:>Laßt es nun genug sein, ihr Fürsten Israels! Steht ab von Gewalttat und Bedrückung, übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, meinem Volk seinen Grund und Boden zu rauben<, - Spruch des allmächtigen Herrn.
(5. Mose 25,13-16; Sprüche 11,1-3)
10
>Richtige Waage, richtiges Efa, richtiges Bat sollt ihr haben.
11
Efa und Bat sollen ihr einheitlich geregeltes Maß haben; das Bat soll den zehnten Teil eines Hómer fassen, das Efa gleichfalls den zehnten Teil eines Hómer. Nach dem Hómer sollen die Maße bestimmt werden.
12
Der Schekel soll zwanzig Gera betragen, Fünf- und Zehn-Schekelmünzen sollen im Umlauf sein; fünfzig Schekel sollen bei euch ein Mine ausmachen.
13
Dies ist die Abgabe, die ihr entrichten sollt: Ein sechstel Efa von jedem Hómer Weizen, und ein Sechstel Efa von jedem Hómer Gerste.
14
Der Satz für das Öl beträgt ein Zehntel Bat von jedem Kor; zehn Bat betragen ein Kor.
15
Ein Schaf auf zweihundert Stück soll von der Herde als Abgabe von den Geschlechtern Israels für das Speiseopfer, das Brand- und Friedopfer dargebracht werden, um den Israeliten Sühne zu schaffen<, -Spruch des allmächtigen Herrn.
16
>Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel gehalten sein.
17
Dem Fürsten soll es obliegen, die Brand-, Speise- und Trankopfer für die Festtage, die Neumondsfeste, die Sabbate, bei allen Festversammlungen des Hauses Israel herbeizubringen. Er soll die Sündopfer, die Speise-, Brand- und Friedopfer darbringen lassen, um dem Haus Israel Sühne zu verschaffen.<

Die Einhaltung der Feste

18
So spricht der allmächtige Herr:>Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen fehlerlosen jungen Stier nehmen und das Heiligtum damit entsühnen.
19
Der Priester nehme von dem Blut des Sündopfers und streiche es auf die Türpfosten des Tempelhauses und an die vier Ecken der Altareinfassung und an die Türpfosten des Tores zum inneren Vorhof.
20
So sollst du es auch am siebten Tag für die tun, die unabsichtlich und unwissentlich gefehlt haben, um so den Tempel zu entsühnen.
21
Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Paschafest feiern; sieben Tage soll man ungesäuerte Brote essen.
22
Der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Jungstier als Sündopfer darbringen.
23
An den sieben Tagen des Festes opfere er täglich während der sieben Tage dem Herrn als Brandopfer sieben Stiere und sieben Widder ohne Fehl und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.
24
Als Speiseopfer bringe er zu jedem Jungstier ein Efa Mehl, auch zu jedem Widder ein Efa Mehl dar; zu jedem Efa Mehl gebe er ein Hin Öl.
25
Vom fünfzehnten Tag des siebten Monats, dem Beginn des Laubhüttenfestes an, bringe er sieben Tage lang die gleichen Sünd-, Brand-, Speise- und Ölopfer dar.<

Der heilige Bezirk

1
Wenn ihr das Land durch das Los zu verteilen beginnt, sollt ihr als Erstlinge dem Herrn eine geheiligte Gabe vom Lande absondern, fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite, es soll geheiligt sein in seinem ganzen Umfange ringsum.
2
Von diesem ganzen Teile soll zu dem Heiligtum ein Geviert gehören, fünfhundert Ellen an jeder Seite, und ein freier Platz von fünfzig Ellen soll denselben umgeben.
3
Von diesem Maße sollst du einen Raum von fünfundzwanzigtausend Länge und zehntausend Breite ausmessen und darin soll der Tempel und das Allerheiligste sich befinden.
4
Die geheiligte Gabe vom Lande gehöre den Priestern, den Dienern am Heiligtume, die zum Dienste des Herrn hinzutreten; sie soll ihnen als Raum zu Häusern dienen und für das hehre Heiligtum.
5
Ebenso sollen fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite für die Leviten bestimmt sein, die im Hause den Dienst üben, und zwanzig Kammern sollen ihnen als Besitz gehören.

Die Eigenschaften der Stadt und des Fürsten

6
Zum Eigentum der Stadt sollt ihr einen Platz von fünftausend in der Breite und fünfundzwanzigtausend in der Länge bestimmen, entsprechend dem abgesonderten Heiligtum; es gehöre dem ganzen Hause Israel.
7
Für den Fürsten aber sollt ihr auch zu beiden Seiten des für das Heiligtum abgesonderten Raumes und an dem Besitzteile der Stadt, einen Raum anweisen, an der Westseite nach Westen hin und an der Ostseite nach Osten hin; der Länge nach also reiche dieser Raum längs eines jeden Anteils von der westlichen bis zur östlichen Grenze.
8
Dies soll ihm vom Lande als Besitztum in Israel gehören und nicht sollen die Fürsten hinfort mehr mein Volk berauben, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen belassen.

Die Gesetze für den Fürsten

9
So spricht der Herr, Gott: Lasset es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Lasset ab von Bedrückung und Raub, übet Recht und Gerechtigkeit und sondert euer Gebiet von meinem Volke ab, spricht der Herr, Gott.
(5. Mose 25,13-16; Sprüche 11,1-3)
10
Rechte Waage, rechtes Epha und rechtes Bat sollt ihr haben.
11
Epha und Bat sollen gleich und von einem Maß sein, so dass ein Bat den zehnten Teil eines Kor fasst und ein Epha auch den zehnten Teil eines Kor; nach dem Maße des Kor soll die Bestimmung ihres Maßes sich richten.
12
Der Sekel soll zwanzig Heller betragen; zwanzig Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel machen eine Mine.
13
Diese aber sind die Erstlinge, welche ihr abgeben sollt: Den sechsten Teil eines Epha von einem Kor Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Kor Gerste.
14
Das Maß für das Öl sei ein Bat Öl. Das Bat ist der zehnte Teil von einem Kor, denn zehn Bat machen ein Kor, weil zehn Bat ein Kor voll machen.
15
Aus einer Herde von je zweihundert, von denen, die Israel für die Speiseopfer, für die Brandopfer, für die Friedopfer und zum Sühnopfer für dich weidet, nehme man einen Widder, spricht der Herr, Gott.
16
Das ganze Volk im Lande soll gehalten sein, diese Erstlinge dem Fürsten in Israel darzubringen.
17
Dem Fürsten aber soll es obliegen, die Brand-. Speise- und Trankopfer für die Festtage, Neumonde und Sabbate und für alle Festtage des Hauses Israel herbeizuschaffen, er soll die Sünd-, Brand- und Friedopfer zur Sühne für das Haus Israel besorgen.

Die Einhaltung der Feste

18
So spricht der Herr, Gott: Am ersten Tage des ersten Monats nimm einen fehllosen Stier von der Herde und entsühne damit das Heiligtum.
19
Und der Priester nehme etwas vom Blute des Sündopfers und sprenge es an die Pfosten des Hauses, an die vier Ecken der Umfriedung des Altares und an die Pfosten am Tore des innen Vorhofes.
20
Und ebenso tue am siebten des Monats für jeden, der sich aus Unwissenheit oder Irrtum verfehlt hat, und so sollst du das Haus entsündigen.
21
Im ersten Monate, am vierzehnten Tage des Monats, sollt ihr das Osterfest feiern, sieben Tage lang soll man ungesäuertes Brot essen.
22
Und der Fürst soll an jenem Tage für sich und das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darbringen.
23
An den sieben Tagen des Festes aber soll er täglich sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehl sind, dem Herrn zum Brandopfer und alle Tage einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen.
24
Als Speiseopfer soll er ein Epha zu jedem Stiere und ein Epha zu jedem Widder und zu jedem Epha ein Hin Öl darbringen.
25
Im siebten Monate, am fünfzehnten Tage des Monats, am Laubhüttenfeste soll er das gleiche, wie oben gesagt ward, sieben Tage lang tun, sowohl was Sündopfer wie Brandopfer, Speiseopfer und das Öl betrifft.