Das Wort Bin Ich

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Volksbibel 2000 :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 24 -

Gesetz über die Ehescheidung

(Matthäus 5,31-32; Lukas 16,18)
1
Wenn ein Mann eine Frau zur Ehe nimmt und sie ihm dann nicht mehr gefällt, weil er an ihr etwas Abstoßendes entdeckt hat, so stelle er ihr den Scheidebrief aus, händige ihr denselben ein und entlasse sie aus seinem Haus.
2
Wenn sie dann aus seinem Haus weggeht und einen anderen heiratet, und wenn auch der zweite Mann ihr abgeneigt wird,
3
ihr den Scheidebrief ausstellt, ihr einhändigt und sie aus seinem Haus entläßt, oder wenn der zweite Mann, der sie zur Frau genommen hat, stirbt,
4
dann darf sie ihr erster Mann, der sie entlassen hatte, nicht wieder heiraten, nachdem sie unrein geworden ist. Denn das ist vor dem Herrn ein Greuel, und du darfst das Land, das der Herr, dein Gott, dir zu eigen geben will, nicht mit Schuld beladen.

Verschiedene Gesetze

5
Wenn jemand neuvermählt ist, braucht er nicht mit dem Heer ins Feld zu ziehen. Es soll ihm keinerlei Verpflichtung auferlegt werden. Ein Jahr lang sei er für seine Familie frei und erfreue seine Frau, die er heimgeführt hat.
6
Man darf nicht die Handmühle oder den oberen Mühlstein zum Pfand nehmen. Denn damit nimmt man das Leben als Pfand.
7
Wird einer dabei betroffen, wie er einen seiner Volksgenossen, einen Israeliten, raubt, ihn als Sklaven behandelt oder verkauft, so soll dieser Räuber sterben. So sollst du das Böse aus deiner Mitte vertilgen.
8
Bei der Krankheit des Aussatzes handle genau und gewissenhaft nach allen Weisungen, die euch die levitischen Priester erteilen! Handle genau so, wie ich ihnen befohlen habe!
9
Denke daran, was der Herr, dein Gott, bei eurem Auszug aus Ägypten unterwegs an Mirjam getan hat.
10
Wenn du deinem Nächsten ein Darlehen gewährst, dann gehe nicht in sein Haus, um ihm ein Pfand abzunehmen.
11
Bleibe draußen stehen! Der, dem du das Darlehen gegeben hast, soll das Pfand zu dir nach draußen herausbringen.
12
Wenn er ein armer Mann ist, so gehe mit seinem Pfand nicht schlafen!
13
Gib ihm das Pfand zurück, sobald die Sonne untergeht, damit er sich in seinem Mantel schlafen legen kann und dich segnet! Es wird dir vor dem Herrn, deinem Gott, als Verdienst angerechnet werden.
14
Übervorteile nicht den bedürftigen und armen Tagelöhner, ob es nun einer deiner Volksgenossen oder einer von den Fremdlingen ist, die in deinem Land, in deinen Ortschaften, sich aufhalten!
15
Am gleichen Tag gib ihm seinen Lohn! Die Sonne soll darüber nicht untergehen; denn er ist arm und sehnt sich danach. Sonst ruft er wider dich zum Herrn, und du hast eine Schuld auf dich geladen.
16
Die Väter sollen nicht wegen ihrer Kinder und die Kinder nicht wegen ihrer Väter getötet werden. Jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens getötet werden.
17
Das Recht des Fremdlings oder der Waise darfst du nicht beugen und das Kleid der Witwe nicht pfänden.
18
Denke daran, daß du Knecht warst in Ägypten, und daß der Herr, dein Gott, dich daraus befreit hat! Deshalb befehle ich dir, so zu handeln.
19
Wenn du auf dem Feld deine Ernte hältst und eine Garbe auf dem Feld vergißt, so kehre nicht zurück, sie zu holen! Dem Fremdling, der Waise und Witwe soll sie gehören, damit dich der Herr, dein Gott, bei allen Werken deiner Hände segnet.
20
Wenn du deine Ölbäume abklopfst, so suche hinterher nicht die Zweige ab! Dem Fremdling, der Waise und Witwe soll es zufallen.
21
Hältst du Lese in deinem Weinberg, so halte nicht noch eine Nachlese! Dem Fremdling, der Waise und Witwe soll es gehören.
22
Denke daran, daß auch du Knecht warst im Land Ägypten! Deshalb gebiete ich dir, so zu handeln.

Gesetz über die Ehescheidung

(Matthäus 5,31-32; Lukas 16,18)
1
Wenn ein Mann ein Weib nimmt und heimführt, und sie findet dann kein Wohlgefallen vor seinen Augen wegen irgend etwas Garstigem, so soll er einen Scheidebrief schreiben, und ihr denselben einhändigen, und sie aus seinem Hause entlassen.
2
Und wenn sie fortgegangen ist und einen anderen Mann genommen hat,
3
und dieser ihr gleichfalls abgeneigt wird, und ihr den Scheidebrief gibt, und sie aus seinem Hause entlässt, oder wenn er etwa stirbt,
4
so kann der erste Mann sie nicht wieder zum Weibe nehmen; denn sie ist verunreinigt und verabscheuungswürdig geworden vor dem Herrn; bringe keine Sünde auf dein Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitze geben wird.

Verschiedene Gesetze

5
Wenn jemand vor kurzem ein Weib genommen hat, so braucht er nicht in den Kampf zu ziehen, noch soll ihm irgend eine öffentliche Last auferlegt werden, sondern er mag zu Hause bleiben, ohne dadurch eine Schuld auf sich zu laden, um sich ein Jahr mit seinem Weibe zu freuen.
6
Du sollst den untern und auch den obern Mühlstein nicht zum Pfande nehmen; denn so hat er dir sein Leben verpfändet.
7
Wird jemand dabei betroffen, dass er seinem Bruder, einem von den Söhnen Israels nachstellt und ihn für Geld verkauft, so soll er getötet werden, und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
8
Hüte dich wohl, nicht der Plage des Aussatzes zu verfallen, sondern tue alles, was die Priester vom Geschlechte Levi dich lehren werden, dem gemäß, was ich ihnen geboten habe, und erfülle es sorgfältig.
9
Gedenket, was der Herr, euer Gott, an Maria auf dem Wege getan hat, nach eurem Auszuge aus Ägypten.
10
Wenn du von deinem Nächsten etwas einforderst, was er dir schuldet, so sollst du nicht in sein Haus gehen, um ein Pfand zu nehmen,
11
sondern du sollst draußen stehen bleiben, und er soll dir hinausbringen, was er hat.
12
Ist er aber arm, so soll das Pfand nicht über Nacht bei dir bleiben,
13
vielmehr sollst du es ihm alsbald vor Sonnenuntergang zurückgeben, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne, und du gerechtfertigt seiest vor dem Herrn, deinem Gott.
14
Deinem bedürftigen und armen Bruder sollst du den Lohn nicht versagen, noch auch dem Fremdling, der bei dir im Lande weilt und innerhalb deiner Tore ist,
15
sondern an demselben Tage sollst du ihm den Lohn seiner Arbeit geben noch vor Sonnenuntergang, denn er ist arm und erhält sein Leben damit; damit er nicht wider dich zu dem Herrn rufe und es dir zur Sünde gerechnet werde.
16
Die Väter sollen nicht um der Söhne willen getötet werden, und die Söhne nicht um der Väter willen, sondern jeder soll für seine eigene Verschuldung sterben.
17
Du sollst das Recht des Fremdlings oder der Waise nicht verkehren, noch das Kleid einer Witwe als Pfand wegnehmen.
18
Gedenke, dass du in Ägypten dienstbar warest und der Herr, dein Gott, dich von dort freigemacht hat. Darum gebiete ich dir, dies zu tun.
19
Wenn du die Saat von deinem Acker einerntest und eine Garbe aus Versehen zurücklässest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sondern du sollst den Fremdling, die Waise und die Witwe sie auflesen lassen, damit der Herr, dein Gott, dich in allen Werken deiner Hände segne.
20
Wenn du die Früchte der Ölbäume sammelst, so sollst du nicht umkehren, um abzunehmen, was an den Bäumen zurückgeblieben ist, sondern du sollst es dem Fremdlinge, der Waise und der Witwe überlassen.
21
Wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, sollst du die zurückbleibenden Trauben nicht nachlesen, sondern sie sollen dem Fremdling, der Waise und der Witwe überlassen sein.
22
Gedenke, dass auch du dienstbar gewesen bist in Ägypten, und darum gebiete ich dir, dies zu tun.