Das Wort Bin Ich

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Volksbibel 2000 :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 22 -

1
Wenn du siehst, daß ein Rind deines Volksgenossen oder sein Schaf sich verlaufen hat, so versage ihnen nicht deine Hilfe! Bringe sie deinem Volksgenossen zurück!
2
Wohnt dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe oder ist er dir unbekannt, so bringe es in dein Haus! Es soll bei dir bleiben, bis dein Volksgenosse es sucht. Dann gib es ihm zurück!
3
In gleicher Weise verfahre mit seinem Esel und mit seinem Gewand, behandle so jeden verlorenen Gegenstand, der deinem Volksgenossen abhanden gekommen ist und den du gefunden hast! Du darfst deine Hilfe nicht versagen!
4
Wenn du siehst, daß der Esel deines Volksgenossen oder sein Rind auf dem Weg gefallen sind, so versage ihnen deine Hilfe nicht! Hilf ihm, sie wieder aufzurichten!
5
Keine Frau darf Männerkleidung tragen, und kein Mann ziehe Frauenkleider an. Denn wer solches tut, ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
6
Findest du draußen auf einem Baum oder am Boden ein Vogelnest mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder den Eiern sitzt, dann fange nicht die Mutter mit den Jungen!
7
Laß die Mutter fliegen, falls du die Jungen nimmst, damit es dir wohlergeht und du lange lebst.
8
Wenn du ein neues Haus baust, so bringe ein Geländer an deinem Dach an, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand hinunterfällt!
9
Pflanze nicht zweierlei Gewächse in deinem Weinberg! Sonst verfällt der ganze Ertrag dem Heiligtum: die Saat, die du aussäst, und der Ertrag des Weinbergs.
10
Pflüge nicht mit Ochs und Esel in einem Gespann!
11
Ziehe keine Kleider an, die aus zweierlei Stoff, aus Wolle und Flachs, gewoben sind!
12
An den vier Zipfeln deines Mantels, mit dem du dich umhüllst, sollst du Quasten anbringen.

Gesetze der Sexualmoral

13
Wenn jemand eine Frau nimmt und mit ihr ehelich lebt, dann aber ihrer überdrüssig wird,
14
ihr schlimme Dinge zur Last legt und sie in schlechten Ruf bringt, indem er sagt: Als ich diese Frau nahm und mich ihr nahte, fand ich sie nicht mehr als Jungfrau,
15
so sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau die Spuren der Jungfrauschaft der jungen Frau nehmen und vor die Ältesten der Stadt vor das Tor bringen.
16
Der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten sagen: Meine Tochter habe ich diesem Mann zur Frau gegeben. Weil er ihrer überdrüssig geworden ist,
17
legt er ihr nun schlimme Dinge zur Last, indem er behauptet: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau befunden. Hier aber sind die Spuren der Jungfrauschaft meiner Tochter. Dann sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18
Darauf sollen die Ältesten dieser Stadt den Mann nehmen und ihn züchtigen lassen.
19
Außerdem sollen sie ihm eine Geldbuße von 100 Silberlingen abnehmen und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine israelitische Jungfrau in schlechten Ruf gebracht hat. Er muß sie als Frau behalten und darf sie während seines ganzen Lebens nicht entlassen.
20
Wenn aber die Behauptung: Es ist kein Zeichen der Jungfräulichkeit bei der jungen Frau gefunden worden, auf Wahrheit beruht,
21
so führe man die junge Frau vor die Tür ihres Vaterhauses, und die Männer ihrer Heimatstadt sollen sie zu Tode steinigen. Denn sie hat eine Schandtat in Israel begangen: sie trieb Unzucht im Haus ihres Vater. - So sollst du das Böse aus deiner Mitte vertilgen.
22
Wird ein Mann dabei ertappt, daß er sich mit einer verheirateten Frau vergeht, so müssen beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau. So sollst du das Böse in Israel ausrotten.
23
Trifft jemand mit einer Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, innerhalb der Stadt zusammen und vergeht er sich mit ihr,
24
so sollt ihr beide vor das Stadttor führen und sie zu Tode steinigen: Das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe rief, und den Mann, weil er die Braut seines Nächsten schwächte. - So sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen!
25
Trifft jemand die verlobte Jungfrau draußen auf dem Feld, tut er ihr Gewalt an und vergeht er sich mit ihr, so soll der Mann, der sich mit ihr vergangen hat, allein sterben. Dem Mädchen soll man nichts tun.
26
Das Mädchen hat kein todeswürdiges Verbrechen begangen. Der Fall liegt ähnlich, wie wenn jemand einen anderen überfällt und totschlägt.
27
Da er sie draußen auf dem Feld traf, konnte das verlobte Mädchen geschrien haben, ohne daß jemand da war, der ihr geholfen hätte.
28
Trifft jemand eine unverlobte Jungfrau, ergreift sie, vergeht sich mit ihr, und werden sie dabei ertappt,
29
so soll der Mann, der sich mit ihr vergangen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Silberlinge zahlen. Er muß sie zur Frau nehmen, weil er sie geschwächt hat. Er darf sie sein Leben lang nicht entlassen.
30
(23:1) Niemand darf die Frau seines Vaters heiraten und die Bettdecke seines Vaters aufheben.
1
Wenn du den Ochsen, oder das Schaf deines Bruders herumirren siehst, sollst du nicht vorübergehen, sondern sie deinem Bruder zurückbringen;
2
und wenn dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt und du ihn nicht kennst, sollst du sie in dein Haus führen, und sie sollen so lange bei dir bleiben, bis dein Bruder sie sucht und sie wieder erhält.
3
Ebenso sollst du mit dem Esel, und mit dem Kleide, und mit jeder Sache deines Bruders tun, die ihm verloren gegangen ist; wenn du sie findest, sollst du sie nicht liegen lassen, wie etwas, was dich nichts angeht.
4
Wenn du siehst, dass der Esels deines Bruders, oder sein Ochs auf dem Wege niedergefallen ist, so sollst du es nicht unbeachtet lassen, sondern sie mit ihm aufrichten.
5
Ein Weib soll nicht Männerkleidung anlangen und ein Mann soll nicht Weiberkleidung anziehen; denn wer solches tut, ist vor Gott ein Greuel.
6
Wenn du auf dem Wege, auf einem Baume oder auf der Erde ein Vogelnest findest, in dem die Mutter auf den Jungen oder den Eiern sitzt, so nimm sie nicht mit den Jungen,
7
sondern lass sie wegfliegen und behalte nur die Jungen, dass es dir wohlgehe und du lange lebest.
8
Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Dachgeländer ringsherum; damit in deinem Hause kein Blut vergossen werde und du nicht Schuld tragest, wenn jemand fällt und herunterstürzt.
9
Du sollst deinen Weinberg nicht mit einem zweiten Samen besäen; dass nicht der Ertrag des Samens, den du gesäet, und der des Weinberges zugleich geheiligt werde.
10
Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zugleich pflügen.
11
Du sollst kein Kleid anziehen, das von Wolle und Linnen gewebt ist.
12
Du sollst dir an den Kanten deines Mantels, mit dem du dich umhüllst, an den vier Ecken Quasten machen.

Gesetze der Sexualmoral

13
Wenn jemand ein Weib nimmt, und wird ihr darnach abgeneigt,
14
und sucht Gelegenheit, sie zu entlassen, indem er sie in schlimmen Ruf bringt und spricht: Ich habe dies Weib genommen, und als ich zu ihr ging, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden;
15
so sollen ihr Vater und ihre Mutter sie nehmen und die Zeichen ihrer Jungfräulichkeit zu den Ältesten der Stadt, die im Tore sind, bringen:
16
und der Vater soll sagen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und weil er ihr abgeneigt ist,
17
bringt er sie in schlimmen Ruf und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden; doch sehet, hier sind die Zeichen der Jungfräulichkeit meiner Tochter; und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18
Alsdann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen, und ihn schlagen,
19
und ihn zudem zu einer Geldstrafe von hundert Sekel Silbers verurteilen, die er dem Vater des Mädchens geben soll, weil er eine Jungfrau Israels in schlimmen Ruf gebracht hat; und er soll sie zum Weibe behalten und sie zeit seines Lebens nicht entlassen dürfen.
20
Wenn es aber wahr ist, was er vorbringt, und das Mädchen ist nicht als Jungfrau erfunden worden,
21
so soll man sie vor die Türe des Hauses ihres Vaters hinausstoßen, und die Männer aus jener Stadt sollen sie steinigen, und sie soll sterben, weil sie eine Schandtat in Israel begangen hat, indem sie im Hause ihres Vaters Unzucht trieb; und so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
22
Wenn ein Mann mit dem Weibe eines andern Umgang gehabt hat, so sollen beide sterben, das ist der Ehebrecher und die Ehebrecherin; und so sollst du das Böse aus Israel hinwegschaffen.
23
Wenn ein Mann sich mit einer Jungfrau verlobt hat und jemand in der Stadt trifft sie und wohnt ihr bei,
24
so sollst du beide zum Tore jener Stadt hinausführen, und sie sollen gesteinigt werden: das Mädchen, weil es nicht gerufen hat, während es doch in der Stadt war; den Mann, weil er das Weib seines Nächsten entehrt hat; und so sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
25
Wenn aber ein Mann eine verlobte Jungfrau auf dem Felde trifft und wohnt ihr bei, ihr Gewalt antuend, so soll er allein sterben;
26
das Mädchen soll nichts erleiden, sie ist des Todes nicht schuldig; denn wie ein Räuber sich gegen seinen Bruder erhebt, und ihn erschlägt, so ist es auch dem Mädchen ergangen.
27
Sie war allein auf dem Felde, sie rief, aber niemand war da, der sie befreite.
28
Wenn ein Mann eine unverlobte Jungfrau trifft und tut ihr Gewalt an, und die Sache kommt vor Gericht,
29
so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silbers geben und soll sie zum Weibe nehmen, weil er sie erniedrigt hat; er soll sie sein ganzes Leben hindurch nicht entlassen können.
30
Niemand soll das Weib seines Vaters nehmen und dessen Decke nicht aufheben.