Das Wort Bin Ich

Das zweite Buch Mose: Exodus

Volksbibel 2000 :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 22 -

Verantwortung für das Eigentum

1
(21:37) Wer ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, muß als Schadenersatz fünf Rinder für das Rind und vier Schafe für das Schaf geben.
2
(22:1) Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und totgeschlagen, so entsteht ihm gegenüber keine Blutschuld.
3
(22:2) War aber die Sonne schon über ihm aufgegangen, so erwächst ihm gegenüber Blutschuld. - Der Dieb muß Ersatz leisten. Hat er nichts, so muß er zum Ersatz des Gestohlenen verkauft werden.
4
(22:3) Wenn das Gestohlene, sei es ein Rind, Esel oder Schaf, noch lebend in seinem Besitz angetroffen wird, so muß er doppelten Ersatz leisten.
5
(22:4) Wer in seinem Feld oder seinem Garten ein Feuer macht und den Brand übergreifen läßt, so daß er das Feld eines anderen anzündet, muß mit dem Besten seiner Felder und seines Gartens Ersatz leisten.
6
(22:5) Wenn aber das Feuer selbst übergreift, Gestrüpp erfaßt, einen Getreidehaufen oder das noch stehende Getreide, oder das Feld verbrennt, muß jener, der den Brand verursacht hat, Ersatz leisten.
7
(22:6) Übergibt jemand einem anderen Geld oder sonstige Gegenstände zur Aufbewahrung und wird dieses aus dem Haus des Betreffenden gestohlen, so muß der Dieb, wenn man ihn entdeckt, doppelten Ersatz leisten.
8
(22:7) Wird der Dieb nicht ausfindig gemacht, soll der Eigentümer des Hauses vor Gericht erscheinen, ob er sich nicht am Eigentum des anderen vergriffen hat.
9
(22:8) Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, ein Kleidungsstück oder um sonst etwas handeln, das abhanden kam und das nun jemand als sein Eigentum beansprucht, soll der Fall der beiden vor Gericht kommen. Wen das Gericht für schuldig erklärt, der soll dem anderen doppelten Ersatz leisten.
10
(22:9) Gibt jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder sonst irgendein Stück Vieh in Obhut, und geht dieses ein oder bricht etwas oder wird geraubt, ohne daß es jemand gesehen hat,
11
(22:10) so soll ein Eid beim Herrn die Streitfrage zwischen beiden schlichten, daß sich der eine nicht am Eigentum des anderen vergriffen hat. Der Eigentümer muß sich damit zufrieden geben, und jener braucht keinen Ersatz zu leisten.
12
(22:11) Ist es ihm jedoch gestohlen worden, so muß er dem Eigentümer Ersatz leisten.
13
(22:12) Wurde es aber zerrissen, so soll er dasselbe zum Beweis beibringen. Für das Zerrissene braucht er keinen Ersatz zu leisten.
14
(22:13) Entleiht es einer von einem anderen und bricht es etwas oder geht ein, so muß dieser, wenn dessen Besitzer nicht zugegen war, Ersatz leisten.
15
(22:14) Wenn der Besitzer zugegen war, braucht er keinen Ersatz zu leisten. War es gemietet, so erhält er den Mietpreis.

Moralische und zeremonielle Grundsätze

16
(22:15) Wenn jemand eine Jungfrau verführt, die nicht verlobt ist, und sich mit ihr vergeht, so muß er die Morgengabe entrichten und sie zur Frau nehmen.
17
(22:16) Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er einen der Heiratsgabe für Jungfrauen entsprechenden Betrag zahlen.
18
(22:17) Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.
19
(22:18) Jeder, der mit einem Tier sich vergeht, soll mit dem Tod bestraft werden.
20
(22:19) Wer Göttern opfert, außer dem Herrn allein, soll dem Bann verfallen.
21
(22:20) Einen Fremdling darfst du nicht übervorteilen und nicht bedrücken. Ihr selbst seid ja Fremdlinge in Ägypten gewesen.
22
(22:21) Eine Witwe oder eine Waise sollt ihr nie bedrängen.
23
(22:22) Bedrückst du sie und rufen sie zu mir um Hilfe, so werde ich ihr Rufen hören.
24
(22:23) Mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen, so daß eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden.
25
(22:24) Wenn du einem Armen aus meinem Volk, der bei dir wohnt, Geld leihst, so benimm dich gegen ihn nicht wie ein Wucherer! Legt ihm keinen Zins auf!
26
(22:25) Nimmst du von einem anderen den Mantel in Pfand, so sollst du ihm dieses bis Sonnenuntergang wieder zurückgeben.
27
(22:26) Denn er ist seine einzige Decke, die Hülle für seinen Leib. Worin soll er schlafen? Wenn er zu mir ruft, werde ich ihn erhören; denn ich bin barmherzig.
28
(22:27) Gott darfst du nicht lästern und keinen Fürsten deines Volkes verwünschen.
29
(22:28) Mit der Abgabe von dem Überfluß deiner Tenne und der Abgabe aus deiner Kelter halte nicht zurück. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir schenken.
30
(22:29) So sollst du es auch mit deinem Rind und deinem Schaf halten: sieben Tage soll es bei der Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir darbringen.
31
(22:30) Heilige Menschen sollt ihr mir sein und nicht Fleisch von einem auf dem Feld zerrissenen Tier genießen. Werft es den Hunden vor!

Verantwortung für das Eigentum

1
Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und schlachtet es, oder verkauft es, so soll er fünf Rinder für ein Rind zurückgeben, und vier Schafe für ein Schaf.
2
Wenn ein Dieb beim Einbrechen in ein Haus oder bei der Untergrabung desselben betroffen und verwundert wird, so dass er stirbt, so soll der, welcher ihn erschlagen hat, keine Blutschuld haben.
3
Hat er dies aber nach Sonnenaufgang getan, so hat er einen Mord begangen und soll gleichfalls sterben. Hat der Dieb nicht, was er für den Diebstahl erstatten könnte, so soll er selbst verkauft werden.
4
Findet man bei ihm das Gestohlene noch lebend, es sei ein Rind, oder ein Esel, oder ein Schaf, so soll er das Doppelte als Ersatz geben.
5
Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, oder sein Vieh frei laufen last, dass es auf fremder Trist weidet, so soll er das Beste, was er auf seinem Acker oder in seinem Weinberge hat, nach Abschätzung des Schadens als Ersatz geben.
6
Wenn Feuer auskommt und Dornen ergreift, dann aber auch das aufgeschichtete Getreide, oder das auf dem Halm stehende Korn auf dem Felde verzehrt, so soll der, welcher das Feuer angezündet hat, den Schaden ersetzen.
7
Wenn jemand seinem Freunde Geld oder Geräte zur Verwahrung gibt und es wird dem, der es empfangen hatte, gestohlen, so soll der Dieb, wenn er gefunden wird, den doppelten Betrag erstatten.
8
Wenn aber der Dieb unbekannt bleibt, soll der Herr des Hauses vor die Richter am Heiligtum gebracht werden und beschwören, dass er seine Hand nicht nach seines Nächsten Gut ausgestreckt hat,
9
um einen Betrug zu begehen, es sei an Rind, oder Esel, oder Schaf, oder Kleidung, oder an sonst etwas, worin jenem ein Schaden zugefügt werden kann; beider Streitsache soll vor die Richter kommen; und wenn diese ihn schuldig finden, so soll er seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
10
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel, oder ein Rind, oder ein Schaf, oder irgend ein anderes Tier zur Verwahrung anvertraut, und dieses stirbt, oder wird beschädigt, oder von den Feinden weggenommen, ohne dass jemand es sieht,
11
so soll ein Eid als Beweismittel gelten, dass er seine Hand nicht nach seines Nächsten Gut ausgestreckt hat; und der Eigentümer soll den Eid annehmen, und jener soll nicht gezwungen sein, Ersatz zu leisten.
12
Wenn es ihm aber gestohlen wird, so soll er dem Eigentümer den Schaden ersetzen.
13
Wird es von einem wilden Tiere erwürgt, so soll er das Getötete seinem Herrn bringen und hat keinen Ersatz zu leisten.
14
Wer von seinem Nächsten etwas dergleichen entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, ohne dass sein Herr dabei zugegen ist, so soll er gehalten sein, es zu ersetzen.
15
Wenn aber der Besitzer zugegen war, so soll er nichts ersetzen, besonders wenn es als Lohn für seine Arbeit gemietet war.

Moralische und zeremonielle Grundsätze

16
Wer eine Jungfrau verführt, die noch unverlobt ist, und ihr beiwohnt, der steure sie aus und nehme sie zur Frau.
17
Wenn der Vater der Jungfrau sich weigert, sie zu geben, so soll er so viel Geld zahlen, als die Jungfrauen zur Morgengabe zu empfangen pflegen.
18
Zauberer sollst du nicht leben lassen.
19
Wer einem Tiere beiwohnt, soll des Todes sterben.
20
Wer den Göttern opfert, und nicht dem Herrn allein, soll getötet werden.
21
Den Fremdling sollst du nicht betrüben, noch ihn drücken; denn ihr waret auch selbst Fremdlinge im Lande Ägypten.
22
Witwen und Waisen sollt ihr nicht beeinträchtigen.
23
Wenn ihr sie aber bedrückt und sie zu mir schreien, so werde ich ihr Rufen hören;
24
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure eigenen Weiber werden Witwen werden, und eure Kinder Waisen.
25
Wenn du jemanden aus meinem Volke, einem Armen, der bei dir wohnt, Geld leihest, so sollst du ihn nicht drängen, wie ein Erpresser, noch ihn durch Wucher bedrücken.
26
Wenn du deinem Nächsten das Oberkleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm vor Sonnenuntergang zurückstellen.
27
Denn es ist sein einziges Gewand zur Bedeckung seines Leibes, und er hat kein anderes, auf dem er ruhe; wenn er zu mir ruft, so werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.
28
Den Richtern des Heiligtums sollst du nicht übel nachreden, und dem Vorsteher deines Volkes nicht fluchen.
29
Deine Zehnten und deine Erstlinge sollst du ohne Zögern geben, den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir weihen. 2Mos 13,2.12, 2Mos 34,19,
30
Ähnlich sollst du auch mit deinen Rindern und Schafen tun; sieben Tage möge das Erstgeborne bei der Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir darbringen.
31
Ihr sollt mir geheiligte Männer sein; das Fleisch, von dem die Tiere gefressen haben, sollt ihr nicht genießen, sondern es den Hunden vorwerfen.