Das Wort Bin Ich

Der Psalter (Psalmen)

Schlachter Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 101 -

Ich werde nichts Wertloses vor meine Augen setzen

1
Ein Psalm Davids. Von Gnade und Recht will ich singen; dir, HERR, soll es klingen!
2
Ich möchte den unsträflichen Weg kennen lernen! Wann kommst du zu mir? Ich will wandeln in Einfalt meines Herzens inmitten meines Hauses.
3
Ich will nichts Schlechtes vor meine Augen stellen; Übertretung zu üben hasse ich, es soll mir nicht ankleben.
4
Ein verkehrtes Herz soll von mir weichen; den Bösen will ich nicht kennen lernen!
5
Wer seinen Nächsten heimlich verleumdet, den vertilge ich; wer stolze Augen und ein hochmütiges Herz hat, den mag ich nicht.
6
Ich sehe auf die Treuen im Lande, daß sie bei mir wohnen; wer auf unsträflichem Wege wandelt, der soll mir dienen.
7
In meinem Hause soll keiner wohnen, der sich Betrügereien erlaubt; wer Lügen redet, soll nicht bestehen vor meinen Augen.
8
Jeden Morgen will ich alle Gottlosen im Lande vertilgen, um alle Übeltäter auszurotten aus der Stadt des HERRN.

Ich werde nichts Wertloses vor meine Augen setzen

1
Ein Psalm Davids. Von Erbarmen und Recht will ich dir singen, o Herr! will dir lobsingen.
2
Ich will mich einsichtig zeigen durch unbefleckten Wandel, wenn du zu mir kommst; ich will wandeln in der Unschuld meines Herzens inmitten meines Hauses.
3
Nicht will ich Unrecht vor meine Augen stellen, die, welche Böses tun, will ich hassen. Es soll mir nicht anhängen
4
ein verkehrtes Herz, den Bösen, der sich von mir abwendet, will ich nicht kennen.
5
wer insgeheim seinen Nächsten verleumdet, den will ich verfolgen; wessen Auge stolz ist und wessen Herz unersättlich, mit dem will ich nicht zusammen essen!
6
Meine Augen sind auf die Treuen im Lande gerichtet, dass sie bei mir wohnen; wer auf makellosem Wege wandelt, soll mir dienen.
7
Nicht soll in meinem Hause wohnen, wer Hochmut übt; wer Unrecht redet, soll nicht bestehen vor meinen Augen.
8
Am Morgen will ich alle Frevler im Lande töten, um auszurotten aus der Stadt des Herrn alle Übeltäter.