Das Wort Bin Ich

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Menge-Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 22 -

1
»Wenn du siehst, daß das Rind eines deiner Volksgenossen oder ein Stück seines Kleinviehs sich verlaufen hat, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht versagen, sollst sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.
2
Wenn aber dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Volksgenosse es sucht: dann gib es ihm zurück.
3
Ebenso sollst du es mit seinem Esel und ebenso mit einem Kleidungsstück von ihm machen, überhaupt mit allem, was einem von deinen Volksgenossen verlorengeht oder ihm abhanden kommt und was du findest: du darfst ihm deine Hilfe nicht versagen. –
4
Wenn du den Esel oder das Rind eines deiner Volksgenossen auf dem Wege zusammengebrochen daliegen siehst, sollst du ihm deine Hilfe nicht versagen, vielmehr sollst du das Tier mit ihm wieder auf die Beine bringen.«
5
»Eine Frau soll keine Männerkleider tragen und ein Mann keine Frauenkleider anziehen; denn wer dieses tut, ist für den HERRN, deinen Gott, ein Greuel. –
6
Wenn dir bei einer Wanderung ein Vogelnest auf irgendeinem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern zu Gesicht kommt und die Vogelmutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Vogelmutter samt den Jungen nehmen;
7
laß vielmehr die Mutter fliegen und nimm dir nur die Jungen, damit es dir wohl ergeht und du lange lebst. –
8
Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer an deinem Dach anbringen, damit du keine Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn jemand von ihm abstürzen sollte. –
9
Du darfst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächsen bepflanzen(a), damit nicht der volle Weinbergertrag, sowohl die Anpflanzung, die du gemacht hast, als auch der Ertrag des Weinbergs, dem Heiligtum verfällt. –
10
Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zusammen ackern. –
11
Du sollst kein Zeug von verschiedenartigen Stoffen anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammen hergestellt ist. –
12
An den vier Zipfeln deines Obergewandes, mit dem du dich umhüllst, sollst du dir Quasten anbringen.«(b)

Gesetze der Sexualmoral

13
»Wenn ein Mann eine Frau geheiratet und mit ihr ehelich gelebt hat, dann aber ihrer überdrüssig wird
14
und ihr schandbare Dinge, die nur Gerede sind, zur Last legt und sie in üblen Ruf bringt, indem er sagt: ›Diese Frau habe ich geheiratet, aber als ich mich ihr nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden‹,
15
so sollen die Eltern der jungen Frau die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau nehmen und vor die Ältesten der Ortschaft an das Tor hinausbringen;
16
dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: ›Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er ist ihrer überdrüssig geworden
17
und legt ihr nun schandbare Dinge, die nichts als Gerede sind, zur Last, indem er behauptet: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden –, und hier sind doch die Beweise für die Jungfräulichkeit meiner Tochter!‹ Und sie (die Eltern) sollen dabei das betreffende Stück Zeug vor den Ältesten der Ortschaft ausbreiten.
18
Hierauf sollen die Ältesten jener Ortschaft den Mann ergreifen und ihn züchtigen;
19
auch sollen sie ihm eine Geldstrafe von hundert Silberschekeln auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine israelitische Jungfrau in üblen Ruf gebracht hat. Auch soll sie ihm dann als Frau angehören, die er zeitlebens nicht entlassen kann.
20
Wenn aber jene Behauptung: ›Es ist kein Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau gefunden worden‹ auf Wahrheit beruht,
21
so soll man die junge Frau an den Eingang ihres Vaterhauses führen, und die Männer der betreffenden Ortschaft sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, indem sie in ihrem Vaterhause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen!«
22
»Wird ein Mann im Ehebruch mit der Ehefrau eines andern ertappt, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau(c). So sollst du das Böse aus Israel wegschaffen!
23
Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist und jemand sie innerhalb der Ortschaft trifft und ihr beiwohnt,
24
so sollt ihr sie beide zum Tor der betreffenden Ortschaft hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen deshalb, weil sie in der Ortschaft nicht um Hilfe geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Braut eines andern entehrt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen! –
25
Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde angetroffen und sie ergriffen und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr Gewalt angetan hat, allein sterben;
26
dem Mädchen aber soll man nichts tun: sie hat sich kein todeswürdiges Verbrechen zuschulden kommen lassen; denn es verhält sich in diesem Falle ebenso, wie wenn ein Mann einen andern überfällt und ihn ums Leben bringt.
27
Er hat sie ja auf dem Felde getroffen; und wenn das verlobte Mädchen auch geschrien hätte, so würde doch kein Retter für sie dagewesen sein. –
28
Wenn ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft und sie ergreift und ihr beiwohnt und man ihn ertappt(d),
29
so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und sie soll ihm als Frau angehören; zur Strafe dafür, daß er sie entehrt hat, darf er sie zeitlebens nicht entlassen. –

Fußnoten

(a)22:9 vgl. 3. Mose 19:19
(b)22:12 4.Mose 15,37-38
(c)22:22 vgl. 3. Mose 20:10
(d)22:28 oder: ausfindig macht
1
Wenn du den Ochsen, oder das Schaf deines Bruders herumirren siehst, sollst du nicht vorübergehen, sondern sie deinem Bruder zurückbringen;
2
und wenn dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt und du ihn nicht kennst, sollst du sie in dein Haus führen, und sie sollen so lange bei dir bleiben, bis dein Bruder sie sucht und sie wieder erhält.
3
Ebenso sollst du mit dem Esel, und mit dem Kleide, und mit jeder Sache deines Bruders tun, die ihm verloren gegangen ist; wenn du sie findest, sollst du sie nicht liegen lassen, wie etwas, was dich nichts angeht.
4
Wenn du siehst, dass der Esels deines Bruders, oder sein Ochs auf dem Wege niedergefallen ist, so sollst du es nicht unbeachtet lassen, sondern sie mit ihm aufrichten.
5
Ein Weib soll nicht Männerkleidung anlangen und ein Mann soll nicht Weiberkleidung anziehen; denn wer solches tut, ist vor Gott ein Greuel.
6
Wenn du auf dem Wege, auf einem Baume oder auf der Erde ein Vogelnest findest, in dem die Mutter auf den Jungen oder den Eiern sitzt, so nimm sie nicht mit den Jungen,
7
sondern lass sie wegfliegen und behalte nur die Jungen, dass es dir wohlgehe und du lange lebest.
8
Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Dachgeländer ringsherum; damit in deinem Hause kein Blut vergossen werde und du nicht Schuld tragest, wenn jemand fällt und herunterstürzt.
9
Du sollst deinen Weinberg nicht mit einem zweiten Samen besäen; dass nicht der Ertrag des Samens, den du gesäet, und der des Weinberges zugleich geheiligt werde.
10
Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zugleich pflügen.
11
Du sollst kein Kleid anziehen, das von Wolle und Linnen gewebt ist.
12
Du sollst dir an den Kanten deines Mantels, mit dem du dich umhüllst, an den vier Ecken Quasten machen.

Gesetze der Sexualmoral

13
Wenn jemand ein Weib nimmt, und wird ihr darnach abgeneigt,
14
und sucht Gelegenheit, sie zu entlassen, indem er sie in schlimmen Ruf bringt und spricht: Ich habe dies Weib genommen, und als ich zu ihr ging, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden;
15
so sollen ihr Vater und ihre Mutter sie nehmen und die Zeichen ihrer Jungfräulichkeit zu den Ältesten der Stadt, die im Tore sind, bringen:
16
und der Vater soll sagen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und weil er ihr abgeneigt ist,
17
bringt er sie in schlimmen Ruf und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden; doch sehet, hier sind die Zeichen der Jungfräulichkeit meiner Tochter; und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18
Alsdann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen, und ihn schlagen,
19
und ihn zudem zu einer Geldstrafe von hundert Sekel Silbers verurteilen, die er dem Vater des Mädchens geben soll, weil er eine Jungfrau Israels in schlimmen Ruf gebracht hat; und er soll sie zum Weibe behalten und sie zeit seines Lebens nicht entlassen dürfen.
20
Wenn es aber wahr ist, was er vorbringt, und das Mädchen ist nicht als Jungfrau erfunden worden,
21
so soll man sie vor die Türe des Hauses ihres Vaters hinausstoßen, und die Männer aus jener Stadt sollen sie steinigen, und sie soll sterben, weil sie eine Schandtat in Israel begangen hat, indem sie im Hause ihres Vaters Unzucht trieb; und so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
22
Wenn ein Mann mit dem Weibe eines andern Umgang gehabt hat, so sollen beide sterben, das ist der Ehebrecher und die Ehebrecherin; und so sollst du das Böse aus Israel hinwegschaffen.
23
Wenn ein Mann sich mit einer Jungfrau verlobt hat und jemand in der Stadt trifft sie und wohnt ihr bei,
24
so sollst du beide zum Tore jener Stadt hinausführen, und sie sollen gesteinigt werden: das Mädchen, weil es nicht gerufen hat, während es doch in der Stadt war; den Mann, weil er das Weib seines Nächsten entehrt hat; und so sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
25
Wenn aber ein Mann eine verlobte Jungfrau auf dem Felde trifft und wohnt ihr bei, ihr Gewalt antuend, so soll er allein sterben;
26
das Mädchen soll nichts erleiden, sie ist des Todes nicht schuldig; denn wie ein Räuber sich gegen seinen Bruder erhebt, und ihn erschlägt, so ist es auch dem Mädchen ergangen.
27
Sie war allein auf dem Felde, sie rief, aber niemand war da, der sie befreite.
28
Wenn ein Mann eine unverlobte Jungfrau trifft und tut ihr Gewalt an, und die Sache kommt vor Gericht,
29
so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silbers geben und soll sie zum Weibe nehmen, weil er sie erniedrigt hat; er soll sie sein ganzes Leben hindurch nicht entlassen können.
30
Niemand soll das Weib seines Vaters nehmen und dessen Decke nicht aufheben.