Das Wort Bin Ich

Das Buch Josua

Lutherbibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 20 -

Die Städte der Zuflucht

(4. Mose 35,9-34; 5. Mose 4,41-43; 5. Mose 19,1-14)
1
Und der HERR redete mit Josua und sprach:
2
Sage den Kindern Israel: Gebt unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe,
3
dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, daß sie unter euch frei seien von dem Bluträcher.
4
Und der da flieht zu der Städte einer, soll stehen draußen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daß er bei ihnen wohne.
5
Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen.
6
So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist.
7
Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda;
8
und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse.
9
Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeinde gestanden sei.

Die Städte der Zuflucht

(4. Mose 35,9-34; 5. Mose 4,41-43; 5. Mose 19,1-14)
1
Und der Herr redete zu Josue und sprach: Rede zu den Söhnen Israels und sprich zu ihnen:
2
Bestimmet die Städte für die Flüchtlinge, von denen ich zu euch durch Moses gesprochen habe;
3
dass, wer einen Menschen unvorsätzlich getötet hat, sich in dieselben flüchte und dem Zorne des nächsten Verwandten, welcher der Bluträcher ist, entgehen könne.
4
Wenn er sich zu einer dieser Städte flüchtet, soll er vor dem Tore der Stadt stehen bleiben und den Ältesten jener Stadt alles sagen, was ihn als unschuldig erweisen kann, alsdann sollen sie ihn aufnehmen und ihm gestatten, daselbst zu wohnen.
5
Wenn ihn dann der Bluträcher verfolgt, so sollen sie ihn nicht in seine Hand übergeben; denn er hat seinen Nächsten unvorsätzlich erschlagen und es ist nicht erwiesen, dass er vor zwei oder drei Tagen sein Feind war.
6
Und er soll in dieser Stadt wohnen bleiben, bis er sich vor Gericht über seine Tat verantwortet hat und der Hohepriester, der zu jener Zeit sein wird, gestorben ist; dann mag der Totschläger zurückkehren und wieder in die Stadt und sein Haus gehen, von wo er geflohen war.
7
da bestimmten sie Kedes in Galiläa im Gebirge Nephthali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kariatharbe, das ist Hebron im Gebirge Juda.
8
Und jenseits des Jordans östlich von Jericho bestimmten sie Bosor, welches in der Wüstenebene liegt, aus dem Gebiete des Stammes Ruben, und Ramoth in Galaad aus dem Gebiete des Stammes Gad, und Gaulon in Basan aus dem Gebiete des Stammes Manasse.
9
Diese Städte wurden für alle Söhne Israels und für die Fremdlinge bestimmt, welche unter ihnen wohnten; damit jeder, der einen Menschen unvorsätzlich getötet, dahin fliehe und nicht durch die Hand des Verwandten sterbe, der das vergossene Blut zu rächen begehrte, ehe er vor der Gemeinde gestanden und seine Sache dargelegt hat.