Das Wort Bin Ich

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Lutherbibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 24 -

Gesetz über die Ehescheidung

(Matthäus 5,31-32; Lukas 16,18)
1
Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen.
2
Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib,
3
und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte:
4
so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verschiedene Gesetze

5
Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat.
6
Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
7
Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.
8
Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun.
9
Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget.
10
Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11
sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen.
12
Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand,
13
sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein.
14
Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind,
15
sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei.
16
Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben.
17
Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen.
18
Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.
19
Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände.
20
Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.
21
Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.
22
Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.

Gesetz über die Ehescheidung

(Matthäus 5,31-32; Lukas 16,18)
1
Wenn ein Mann ein Weib nimmt und heimführt, und sie findet dann kein Wohlgefallen vor seinen Augen wegen irgend etwas Garstigem, so soll er einen Scheidebrief schreiben, und ihr denselben einhändigen, und sie aus seinem Hause entlassen.
2
Und wenn sie fortgegangen ist und einen anderen Mann genommen hat,
3
und dieser ihr gleichfalls abgeneigt wird, und ihr den Scheidebrief gibt, und sie aus seinem Hause entlässt, oder wenn er etwa stirbt,
4
so kann der erste Mann sie nicht wieder zum Weibe nehmen; denn sie ist verunreinigt und verabscheuungswürdig geworden vor dem Herrn; bringe keine Sünde auf dein Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitze geben wird.

Verschiedene Gesetze

5
Wenn jemand vor kurzem ein Weib genommen hat, so braucht er nicht in den Kampf zu ziehen, noch soll ihm irgend eine öffentliche Last auferlegt werden, sondern er mag zu Hause bleiben, ohne dadurch eine Schuld auf sich zu laden, um sich ein Jahr mit seinem Weibe zu freuen.
6
Du sollst den untern und auch den obern Mühlstein nicht zum Pfande nehmen; denn so hat er dir sein Leben verpfändet.
7
Wird jemand dabei betroffen, dass er seinem Bruder, einem von den Söhnen Israels nachstellt und ihn für Geld verkauft, so soll er getötet werden, und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
8
Hüte dich wohl, nicht der Plage des Aussatzes zu verfallen, sondern tue alles, was die Priester vom Geschlechte Levi dich lehren werden, dem gemäß, was ich ihnen geboten habe, und erfülle es sorgfältig.
9
Gedenket, was der Herr, euer Gott, an Maria auf dem Wege getan hat, nach eurem Auszuge aus Ägypten.
10
Wenn du von deinem Nächsten etwas einforderst, was er dir schuldet, so sollst du nicht in sein Haus gehen, um ein Pfand zu nehmen,
11
sondern du sollst draußen stehen bleiben, und er soll dir hinausbringen, was er hat.
12
Ist er aber arm, so soll das Pfand nicht über Nacht bei dir bleiben,
13
vielmehr sollst du es ihm alsbald vor Sonnenuntergang zurückgeben, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne, und du gerechtfertigt seiest vor dem Herrn, deinem Gott.
14
Deinem bedürftigen und armen Bruder sollst du den Lohn nicht versagen, noch auch dem Fremdling, der bei dir im Lande weilt und innerhalb deiner Tore ist,
15
sondern an demselben Tage sollst du ihm den Lohn seiner Arbeit geben noch vor Sonnenuntergang, denn er ist arm und erhält sein Leben damit; damit er nicht wider dich zu dem Herrn rufe und es dir zur Sünde gerechnet werde.
16
Die Väter sollen nicht um der Söhne willen getötet werden, und die Söhne nicht um der Väter willen, sondern jeder soll für seine eigene Verschuldung sterben.
17
Du sollst das Recht des Fremdlings oder der Waise nicht verkehren, noch das Kleid einer Witwe als Pfand wegnehmen.
18
Gedenke, dass du in Ägypten dienstbar warest und der Herr, dein Gott, dich von dort freigemacht hat. Darum gebiete ich dir, dies zu tun.
19
Wenn du die Saat von deinem Acker einerntest und eine Garbe aus Versehen zurücklässest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sondern du sollst den Fremdling, die Waise und die Witwe sie auflesen lassen, damit der Herr, dein Gott, dich in allen Werken deiner Hände segne.
20
Wenn du die Früchte der Ölbäume sammelst, so sollst du nicht umkehren, um abzunehmen, was an den Bäumen zurückgeblieben ist, sondern du sollst es dem Fremdlinge, der Waise und der Witwe überlassen.
21
Wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, sollst du die zurückbleibenden Trauben nicht nachlesen, sondern sie sollen dem Fremdling, der Waise und der Witwe überlassen sein.
22
Gedenke, dass auch du dienstbar gewesen bist in Ägypten, und darum gebiete ich dir, dies zu tun.