1
Wenn du den Ochsen, oder das Schaf deines Bruders herumirren siehst, sollst du nicht vorübergehen, sondern sie deinem Bruder zurückbringen;
2
und wenn dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt und du ihn nicht kennst, sollst du sie in dein Haus führen, und sie sollen so lange bei dir bleiben, bis dein Bruder sie sucht und sie wieder erhält.
3
Ebenso sollst du mit dem Esel, und mit dem Kleide, und mit jeder Sache deines Bruders tun, die ihm verloren gegangen ist; wenn du sie findest, sollst du sie nicht liegen lassen, wie etwas, was dich nichts angeht.
4
Wenn du siehst, dass der Esels deines Bruders, oder sein Ochs auf dem Wege niedergefallen ist, so sollst du es nicht unbeachtet lassen, sondern sie mit ihm aufrichten.
5
Ein Weib soll nicht Männerkleidung anlangen und ein Mann soll nicht Weiberkleidung anziehen; denn wer solches tut, ist vor Gott ein Greuel.
6
Wenn du auf dem Wege, auf einem Baume oder auf der Erde ein Vogelnest findest, in dem die Mutter auf den Jungen oder den Eiern sitzt, so nimm sie nicht mit den Jungen,
7
sondern lass sie wegfliegen und behalte nur die Jungen, dass es dir wohlgehe und du lange lebest.
8
Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Dachgeländer ringsherum; damit in deinem Hause kein Blut vergossen werde und du nicht Schuld tragest, wenn jemand fällt und herunterstürzt.
9
Du sollst deinen Weinberg nicht mit einem zweiten Samen besäen; dass nicht der Ertrag des Samens, den du gesäet, und der des Weinberges zugleich geheiligt werde.
10
Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zugleich pflügen.
11
Du sollst kein Kleid anziehen, das von Wolle und Linnen gewebt ist.
12
Du sollst dir an den Kanten deines Mantels, mit dem du dich umhüllst, an den vier Ecken Quasten machen.
Gesetze der Sexualmoral
13
Wenn jemand ein Weib nimmt, und wird ihr darnach abgeneigt,
14
und sucht Gelegenheit, sie zu entlassen, indem er sie in schlimmen Ruf bringt und spricht: Ich habe dies Weib genommen, und als ich zu ihr ging, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden;
15
so sollen ihr Vater und ihre Mutter sie nehmen und die Zeichen ihrer Jungfräulichkeit zu den Ältesten der Stadt, die im Tore sind, bringen:
16
und der Vater soll sagen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und weil er ihr abgeneigt ist,
17
bringt er sie in schlimmen Ruf und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden; doch sehet, hier sind die Zeichen der Jungfräulichkeit meiner Tochter; und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18
Alsdann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen, und ihn schlagen,
19
und ihn zudem zu einer Geldstrafe von hundert Sekel Silbers verurteilen, die er dem Vater des Mädchens geben soll, weil er eine Jungfrau Israels in schlimmen Ruf gebracht hat; und er soll sie zum Weibe behalten und sie zeit seines Lebens nicht entlassen dürfen.
20
Wenn es aber wahr ist, was er vorbringt, und das Mädchen ist nicht als Jungfrau erfunden worden,
21
so soll man sie vor die Türe des Hauses ihres Vaters hinausstoßen, und die Männer aus jener Stadt sollen sie steinigen, und sie soll sterben, weil sie eine Schandtat in Israel begangen hat, indem sie im Hause ihres Vaters Unzucht trieb; und so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
22
Wenn ein Mann mit dem Weibe eines andern Umgang gehabt hat, so sollen beide sterben, das ist der Ehebrecher und die Ehebrecherin; und so sollst du das Böse aus Israel hinwegschaffen.
23
Wenn ein Mann sich mit einer Jungfrau verlobt hat und jemand in der Stadt trifft sie und wohnt ihr bei,
24
so sollst du beide zum Tore jener Stadt hinausführen, und sie sollen gesteinigt werden: das Mädchen, weil es nicht gerufen hat, während es doch in der Stadt war; den Mann, weil er das Weib seines Nächsten entehrt hat; und so sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
25
Wenn aber ein Mann eine verlobte Jungfrau auf dem Felde trifft und wohnt ihr bei, ihr Gewalt antuend, so soll er allein sterben;
26
das Mädchen soll nichts erleiden, sie ist des Todes nicht schuldig; denn wie ein Räuber sich gegen seinen Bruder erhebt, und ihn erschlägt, so ist es auch dem Mädchen ergangen.
27
Sie war allein auf dem Felde, sie rief, aber niemand war da, der sie befreite.
28
Wenn ein Mann eine unverlobte Jungfrau trifft und tut ihr Gewalt an, und die Sache kommt vor Gericht,
29
so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silbers geben und soll sie zum Weibe nehmen, weil er sie erniedrigt hat; er soll sie sein ganzes Leben hindurch nicht entlassen können.
30
Niemand soll das Weib seines Vaters nehmen und dessen Decke nicht aufheben.