Das Wort Bin Ich

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Elberfelder Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 23 -

Die von der Versammlung Ausgeschlossenen

1
Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke(a) seines Vaters nicht aufdecken.
2
Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder die Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen.
3
Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. -
4
Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich:
5
deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen.
6
Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb.
7
Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich.
8
Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen.

Sauberkeit auf dem Lagerplatz

(3. Mose 15,1-12)
9
Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen.
10
Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:
11
Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen;
12
und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen.
13
Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest.
14
Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken.

Verschiedene Gesetze

15
Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende.
16
Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.
17
Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken.
18
Es soll keine Buhlerin(b) sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler(c) sein unter den Söhnen Israels.
19
Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott.
20
Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von(d) Geld, Zins von(e) Speise, Zins von(f) irgend einer Sache, die verzinst wird.
21
Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
22
Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein.
23
Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein.
24
Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast.
25
Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun.
26
Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.

Fußnoten

(a)23:1 Eig. den Zipfel (des Obergewandes); vergl. die Anm. zu 2. Mose 22,26
(b)23:18 Eig. Geweihte ... Geweihter, d.h. dem Dienste der Astarte geweiht (vergl. 1. Mose 38,21). Der Lohn der Hurerei war für den Tempel jener heidnischen Gottheit bestimmt
(c)23:18 Eig. Geweihte ... Geweihter, d.h. dem Dienste der Astarte geweiht (vergl. 1. Mose 38,21). Der Lohn der Hurerei war für den Tempel jener heidnischen Gottheit bestimmt
(d)23:20 O. an
(e)23:20 O. an
(f)23:20 O. an

Die von der Versammlung Ausgeschlossenen

1
Kein Verschnittener mit zerstoßenen, oder ausgeschnittenen Hoden, oder abgeschnittenen Schamgliedern soll in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen.
2
Kein Mamzer, das ist niemand, der von einer Buhlerin geboren ist, soll in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen, bis in´s zehnte Geschlecht.
3
Die Ammoniter und Moabiter sollen auch nach dem zehnten Geschlecht nicht in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen, in Ewigkeit nicht;
4
weil sie euch, als ihr aus Ägypten ausgezogen waret, nicht mit Brot und Wasser auf dem Wege entgegenkommen wollten; und weil sie Balaam, den Sohn Beors, von Mesopotamien in Syrien, wider dich gedungen haben, dich zu verfluchen;
5
aber der Herr, dein Gott, wollte auf Balaam nicht hören, und verwandelte dessen Fluch in Segen über dich, weil er dich liebte.
6
Schließe mit ihnen niemals Frieden, noch bemühe dich um ihr Wohl, so lange du lebst.
7
Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; auch den Ägypter nicht, denn du bist in seinem Lande ein Fremdling gewesen.
8
Ihre Nachkommen sollen im dritten Geschlechte in die Gemeinde des Herrn eintreten dürfen.

Sauberkeit auf dem Lagerplatz

(3. Mose 15,1-12)
9
Wenn du in den Kampf gegen deine Feinde ausziehest, so hüte dich vor allem Bösen.
10
Wenn jemand unter euch ist, der infolge eines nächtlichen Traumes unrein geworden ist, so gehe dieser vor das Lager hinaus
11
und komme nicht zurück, bis er sich am Abend mit Wasser gewaschen; und nach Sonnenuntergang darf er in das Lager zurückkommen.
12
Du sollst außerhalb des Lagers einen Ort haben, an dem du zur Notdurft der Natur hinausgehst,
13
und sollst eine Schaufel am Gürtel tragen; und wenn du dich dort hinsetzest, sollst du ringsum aufgraben und mit der Erde die Ausleerung bedecken,
14
von der du dich erleichtert hast; (denn der Herr, dein Gott, wandelt inmitten des Lagers, um dich zu erretten und dir deine Feinde preiszugeben), und dein Lager soll heilig sein und kein Unflat sich darin finden, damit er dich nicht verlasse.

Verschiedene Gesetze

15
Einen Knecht, der sich zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.
16
er soll bei dir wohnen an dem Orte, der ihm gefällt, und soll in einer deiner Städte bleiben; bedrücke ihn nicht.
17
Unter den Töchtern Israels soll keine Buhldirne sein, und kein Unzüchtiger unter den Söhnen Israels.
18
Du sollst keinen Buhllohn, noch Hundegeld als Opfer in dem Hause des Herrn, deines Gottes, darbringen, was es auch sei, was du gelobt hast; denn beides ist vor dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
19
Du sollst deinem Bruder weder Geld, noch Früchte, noch irgend etwas anderes, auf Zinsen leihen,
20
wohl aber dem Fremden; deinem Bruder aber sollst du ohne Zinsen das leihen, wessen er bedarf, damit der Herr, dein Gott, dich in allem deinem Tun segne in dem Lande, in das du ziehen wirst, es in Besitz zu nehmen.
21
Wenn du dem Herrn, deinem Gott, ein Gelübde machst, so säume nicht, es zu erfüllen, denn der Herr, dein Gott, wird es fordern; und wenn du säumst, wird es dir zur Sünde gerechnet werden.
22
Wenn du nichts geloben willst, hast du keine Sünde.
23
Was aber einmal über deine Lippen gekommen ist, sollst du halten und tun, wie du dem Herrn, deinem Gott, versprochen, und aus eigenem Willen und mit eigenem Munde geredet hast.
24
Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so iß Trauben, so viel dir gefällt; aber nimm nichts mit dir hinaus.
25
wenn du in die Saat deines Freundes kommst, so darfst du Ähren abreißen und mit der Hand zerreiben; aber mit der Sichel darfst du nichts abschneiden.