Das Wort Bin Ich

Das vierte Buch Mose: Numeri

Elberfelder Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 30 -

Das Gesetz über die Gelübde

(Matthäus 5,33-37)
1
Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.
2
Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: Dies ist es, was Jehova geboten hat:
3
Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. -
4
Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend,
5
und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.
6
Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.
7
Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat,
8
und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen.
9
Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben.
10
- Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. -
11
Und wenn ein Weib(a) im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat,
12
und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.
13
Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an(b) Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben.
14
Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.
15
Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte.
16
Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen.
17
Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

Fußnoten

(a)30:11 W. wenn sie
(b)30:13 W. an ihren

Das Gesetz über die Gelübde

(Matthäus 5,33-37)
1
Und Moses berichtete den Söhnen Israels alles, was ihm der Herr geboten hatte;
2
und er sprach zu den Fürsten der Stämme der Söhne Israels: Dies ist es, was der Herr geboten hat:
3
Wenn ein Mann dem Herrn ein Gelübde gemacht, oder sich mit einem Eide verbunden hat, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles erfüllen, was er versprochen hat.
4
Wenn ein Weib etwas gelobt und sich mit einem Eide zu etwas verbunden hat, während sie noch im Hause ihres Vaters und noch im Mädchenaltar ist, und der Vater von dem Gelübde, das sie gemacht hat, und von dem Eide, durch den sie sich verpflichtet hat, Kenntnis erhält und schweigt gleichwohl dazu, so soll sie an ihr Gelübde gebunden sein
5
und soll alles erfüllen, was sie versprochen und geschworen hat.
6
Wenn aber der Vater, sobald er davon hört, Einspruch erhebt, so sollen ihre Gelübde und Eide nichtig sein, und sie soll nicht an ihr Versprechen gebunden sein, weil ihr Vater Einspruch erhoben hat.
7
Hat sie einen Mann, und gelobt etwas, und hat sich durch ein Wort aus ihrem Munde eidlich verpflichtet,
8
und ihr Mann erhebt an dem Tage, wo er es erfährt, keinen Einspruch, so soll sie an ihr Gelübde gebunden sein und erfüllen, was sie versprochen hat.
9
Wenn aber der Mann, sobald er es erfährt, unverweilt Einspruch erhebt und ihre Versprechungen und die Worte, mit denen sie sich verpflichtet hat, ungültig macht, so wird ihr der Herr gnädig sein.
10
Eine Witwe oder eine Verstoßene sollen alles erfüllen, was sie geloben.
11
Wenn ein Weib im Hause ihres Mannes sich durch ein Gelübde und einen Eid zu etwas verpflichtet,
12
und der Mann erfährt es, und schweigt, und erhebt keinen Einspruch gegen das Versprechen, so soll sie alles erfüllen, was sie versprochen hat.
13
Hat er aber sogleich Einspruch erhoben, so soll sie zur Erfüllung des Versprechens nicht gehalten sein; denn ihr Mann hat Einspruch erhoben, und der Herr wird ihr gnädig sein.
14
Wenn sie gelobt und sich durch einen Eid verpflichtet, sich durch Fasten oder Enthaltung von andern Dingen zu kasteien, so soll es dem Manne zustehen, es ihr zu gestatten oder zu verwehren.
15
Wenn aber der Mann es vernimmt, und schweigt, und seinen Ausspruch bis auf den andern Tag verschiebt, so soll sie halten, was sie gelobt und versprochen hat, weil er damals, als er es vernommen, dazu geschwiegen hat.
16
Wenn er aber nachher Einspruch erhebt, nachdem er davon erfahren hat, so soll er ihre Verschuldung tragen.
17
Das sind die Bestimmungen, welche der Herr dem Moses gegeben hat, die gelten sollen zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, die noch im Mädchenaltar ist, oder noch im Hause ihres Vaters weilt.