Das Wort Bin Ich

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Elberfelder Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 4 -

Das Sündopfer

(3. Mose 5,1-13; 3. Mose 6,24-30)
1
Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2
Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand aus Versehen sündigt gegen irgend eines der Verbote Jehovas, die nicht getan werden sollen, und irgend eines derselben tut, -
3
wenn der gesalbte Priester sündigt nach einem Vergehen des Volkes(a), so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen Farren ohne Fehl dem Jehova darbringen zum Sündopfer.
4
Und er soll den Farren an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova bringen und seine Hand auf den Kopf des Farren legen und den Farren schlachten vor Jehova.
5
Und der gesalbte Priester nehme von dem Blute des Farren und bringe es in das Zelt der Zusammenkunft;
6
und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge von dem Blute siebenmal vor Jehova gegen den Vorhang des Heiligtums hin.
7
Und der Priester tue von dem Blute an die Hörner des Altars des wohlriechenden Räucherwerks, der im Zelte der Zusammenkunft ist, vor Jehova; und alles Blut des Farren soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.
8
Und alles Fett von dem Farren des Sündopfers soll er von ihm abheben: das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide ist,
9
und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber, samt den Nieren soll er es abtrennen,
10
so wie es abgehoben wird von dem Rinde des Friedensopfers; und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar räuchern.
11
Und die Haut des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopfe und seinen Schenkeln und seinem Eingeweide und seinem Mist:
12
den ganzen Farren soll er(b) hinausbringen außerhalb des Lagers an einen reinen Ort, nach dem Schutthaufen der Fettasche, und soll ihn auf Holzscheiten mit Feuer verbrennen; auf dem Schutthaufen der Fettasche soll er verbrannt werden.
13
Und wenn die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sündigt und die Sache ist verborgen vor den Augen der Versammlung, und sie tun eines von allen Verboten Jehovas, die nicht getan werden sollen, und verschulden sich,
14
und die Sünde wird bekannt(c), die sie wider dasselbe begangen haben, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen zum Sündopfer und ihn vor das Zelt der Zusammenkunft bringen.
15
Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf den Kopf des Farren legen vor Jehova, und man soll den Farren vor Jehova schlachten.
16
Und der gesalbte Priester bringe von dem Blute des Farren in das Zelt der Zusammenkunft,
17
und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal vor Jehova gegen den Vorhang hin.
18
Und er tue von dem Blute an die Hörner des Altars, der vor Jehova, der im Zelte der Zusammenkunft ist; und alles Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.
19
Und all sein Fett soll er von ihm abheben und auf dem Altar räuchern.
20
Und er soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat; also soll er damit tun. Und so tue der Priester Sühnung für sie, und es wird ihnen vergeben werden.
21
Und er(d) soll den Farren hinausbringen außerhalb des Lagers und ihn verbrennen, so wie er(e) den ersten Farren verbrannt hat: es ist ein Sündopfer der Versammlung.
22
Wenn ein Fürst sündigt und tut aus Versehen eines von allen den Verboten Jehovas, seines Gottes, die nicht getan werden sollen, und verschuldet sich,
23
und seine Sünde wird ihm kundgetan(f), worin er gesündigt hat, so soll er seine Opfergabe bringen, einen Ziegenbock, ein Männlein ohne Fehl.
24
Und er soll seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer vor Jehova schlachtet: es ist ein Sündopfer.
25
Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und sein Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen.
26
Und all sein Fett soll er auf dem Altar räuchern, wie das Fett des Friedensopfers. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, und es wird ihm vergeben werden.
27
Und wenn jemand vom Volke des Landes(g) aus Versehen sündigt, indem er eines von den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, und sich verschuldet,
28
und seine Sünde wird ihm kundgetan(h), die er begangen hat, so soll er seine Opfergabe bringen, eine Ziege ohne Fehl, ein Weiblein, für seine Sünde, die er begangen hat.
29
Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und das Sündopfer schlachten an dem Orte des Brandopfers.
30
Und der Priester nehme von seinem Blute mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen.
31
Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar räuchern zum lieblichen Geruch dem Jehova. Und so tue der Priester Sühnung für ihn, und es wird ihm vergeben werden. -
32
Und wenn er ein Schaf bringt als seine Opfergabe zum Sündopfer, so soll es ein Weiblein ohne Fehl sein, das er bringt.
33
Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und es zum Sündopfer schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet.
34
Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen.
35
Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett des Schafes von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar räuchern, auf(i) den Feueropfern Jehovas. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.

Fußnoten

(a)4:3 And.: zur Verschuldung des Volkes
(b)4:12 O. man
(c)4:14 Eig. wird die Sünde bekannt
(d)4:21 O. man
(e)4:21 O. man
(f)4:23 Eig. ist ihm seine Sünde kundgetan worden
(g)4:27 d.i. vom gemeinen Volke
(h)4:28 Eig. ist ihm seine Sünde kundgetan worden
(i)4:35 O. bei, mit; so auch Kap. 5,12

Das Sündopfer

(3. Mose 5,1-13; 3. Mose 6,24-30)
1
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2
Sage den Söhnen Israels: Wenn jemand sich aus Versehen gegen eines von allen Verboten des Herrn, die er gegeben, vergeht und wider irgend eines handelt:
3
vergeht sich der gesalbte Priester, und macht, dass auch das Volk sich vergeht, so soll er für seine Sünde dem Herrn einen fehlerlosen jungen Stier darbringen.
4
Diesen soll er an den Eingang des Zeltes des Zeugnisses vor den Herrn bringen, und die Hand auf seinen Kopf legen, und ihn dem Herrn schlachten.
5
Hierauf soll er einen Teil von dem Blute des Rindes nehmen, und in das Zelt des Zeugnisses bringen,
6
und seinen Finger in das Blut tauchen und damit siebenmal vor dem Herrn gegen den Vorhang des Heiligtums sprengen.
7
Sodann soll er etwas von eben diesem Blute an die Hörner des Altares des dem Herrn angenehmen Räucherwerkes streichen, welcher im Zelte des Zeugnisses steht; alles übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars am Eingange des Zeltes gießen.
8
Endlich soll er das Fett des jungen Rindes als Sündopfer absondern, sowohl das, welches die Eingeweide bedeckt, wie alles, was innen ist;
9
beide Nieren und das Netz, das um dieselben an den Weichen ist, und das Fett der Leber mit den Nieren,
10
so wie es von dem jungen Rinde des Friedopfers genommen wird; und dies soll er auf dem Brandopferaltare verbrennen.
11
Das Fell aber und das gesamte Fleisch nebst Kopf und Füßen, den Eingeweiden, dem Unrat,
12
und dem übrigen Leibe soll er vor das Lager an einen reinen Ort hinausschaffen, dahin, wohin man die Asche zu schütten pflegt, und soll alles auf einem Holzstoße verbrennen, an dem Orte, an den man die Asche hinschüttet, soll es verbrannt werden.
13
Wenn aber die ganze Gemeinde Israels unvorsätzlich und aus Unwissenheit etwas tut, was gegen das Gebot des Herrn ist,
14
und nachher ihre Sünde erkennt, so soll sie für ihre Sünde ein junges Rind darbringen, und es zum Eingange des Zeltes führen.
15
Und die Ältesten des Volkes sollen vor dem Herrn die Hände auf dessen Kopf legen; und dann soll das Rind vor den Augen des Herrn geschlachtet werden,
16
und der gesalbte Priester soll etwas von seinem Blute in das Zelt des Zeugnisses hineinbringen,
17
und soll den Finger eintauchen, und siebenmal gegen den Vorhang sprengen;
18
auch soll er etwas von demselben Blute an die Hörner des Altares streichen, welcher vor dem Herrn im Zelte des Zeugnisses steht; das übrige Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltares gießen, der an dem Eingange des Zeltes des Zeugnisses ist.
19
Auch all sein Fett soll er nehmen, und es auf dem Altare verbrennen.
20
So soll er es auch mit diesem jungen Stiere machen, wie er mit dem vorigen verfahren und wenn der Priester für sie betet, wird der Herr ihnen gnädig sein.
21
Das junge Rind aber soll er vor das Lager hinausschaffen und wie das ersterwähnte Rind verbrennen; denn es ist ein Sündopfer für die Gemeinde.
22
Wenn ein Fürst sündigt, und aus Unwissenheit gegen eines von den zahlreichen Verboten im Gesetze des Herrn handelt,
23
und nachher seine Sünde erkennt, so soll er dem Herrn einen fehlerfreien Ziegenbock als Opfer darbringen.
24
Er soll seine Hand auf dessen Kopf legen und ihn an dem Orte, wo man das Brandopfer vor dem Herrn zu töten pflegt, schlachten, weil es ein Sündopfer ist;
25
alsdann soll der Priester den Finger in das Blut des Sündopfers tauchen und die Hörner des Brandopferaltars damit bestreichen, und das übrige an dessen Fuß gießen.
26
Das Fett aber soll er auf dem Altare verbrennen, wie es bei den Friedopfern zu geschehen pflegt; und der Priester soll für ihn und seine Sünde beten, und es wird ihm vergeben werden.
27
Wenn jemand aus dem gemeinen Volke aus Versehen sündigt, und etwas von dem tut, was durch das Gesetz des Herrn verboten ist, und eine Schuld auf sich lädt,
28
und seine Sünde erkennt, so soll er eine fehlerfreie Ziege darbringen,
29
und die Hand auf den Kopf des Sündopfers legen, und es am Orte des Brandopfers schlachten.
30
Hierauf soll der Priester etwas von dem Blute mit seinem Finger nehmen und die Hörner des Brandopferaltares damit bestreichen, und das übrige an dessen Fuß gießen.
31
Alles Fett aber soll er wegnehmen, wie das Fett von den Friedopfern weggenommen zu werden pflegt, und soll es auf dem Altare zum angenehmen Geruche für den Herrn verbrennen; und er soll für ihn beten, so wird ihm vergeben werden.
32
Ist aber das Sündopfer, das er darbringt, ein Stück Kleinvieh, nämlich ein fehlerfreies Schaf,
33
so soll er die Hand auf dessen Kopf legen und es an dem Orte schlachten, wo man die Brandopfer zu schlachten pflegt;
34
und der Priester soll mit seinem Finger etwas von seinem Blute nehmen und die Hörner des Brandopferaltars damit bestreichen, das übrige an den Fuß desselben gießen.
35
Das gesamte Fett soll er gleichfalls wegnehmen, wie man das Fett des Widders wegzunehmen pflegt, der als Friedopfer geschlachtet wird; und soll es auf dem Altare verbrennen zum Feueropfer für den Herrn; und soll für ihn und seine Sünde beten, und es wird ihm vergeben werden.